Wirtschaftliches Leben der Eingeborenen.
Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und Handel.
Die Grundlage des wirtschaftlichen Lebens ist überall im Schutzgebiete der Ackerbau. Auch die wenigen Volksstämme, deren Hauptbeschäftigung eine andere ist, treiben meist Ackerbau daneben. So die Bakwiri, die hauptsächlich Viehzucht betreiben, und die vom Zwischenhandel lebenden Küstenstämme. Die Subu leben indessen fast ausschließlich vom Fischfang, die Borroro von der Viehzucht, die Haussa und Kanuri vom Handel.
Lediglich oder vorzugsweise gewerbetreibende Volkerschaften finden sich nicht. Die Gewerbe werden meist neben der Farm- wirtschast getrieben. Bei den am niedrigsten stehenden Stämmen fertigt sich noch jede Familie selbst ihr Haus-, Feld- und -Kriegsgerät an, bei den höher entwickelten arbeiten einzelne Handwerker auch für fremden Bedarf und bringen ihre Erzeugnisse daheim oder auswärts zu Markte. Erst in dem am weitesten fortgeschrittenen Bornu, in Nupe und in den Haussa- Ländern, also wesentlich außerhalb unseres Schutzgebietes, ist es zu einer mehr oder weniger durchgeführten Trennung der Handwerke gekommen. Jedenfalls ist der Gewerbebetrieb in diesem ganzen Gebiete noch nicht über die Stufe der Hausindustrie hinausgelangt. Seine Erzeugnisse sind ziemlich mannigfaltig, aber im allgemeinen von geringer Qualität.
Der Land bau wird bei den Bantunegern wie in Ada- maua nur mittels der bereits früher (s. S. 154) beschriebenen
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