1. Kapitel.
Die Zeit vor dem Abschluß der Handelsverträge zwischen den Westmächten und China.
1. Abschnitt. Die ersten Handelsverträge mit China.
Am 2. September des Jahres 1861 trat Preußen als erster Staat deutscher Zunge in ein kodifiziertes Rechtsverhältnis zu China. An diesem Tage unterzeichnete der preußische Spezialgesandte Gras Eulenburg in Tientsin im Namen des Zollvereins einen Handelsvertrag mit China, der späterhin vom Zollverein ans den Norddeutschen Bund und schließlich auf das Deutsche Reich überging. Seit jener Zeit nahmen auch die diplomatischen Vertreter Preußens, später des Norddeutscheu Bundes und schließlich des Deutschen Reiches Residenz in Peking. Diese Ereignisse liegen also knapp vierzig Jahre zurück, für den Lauf der Geschichte eine kurze Zeit!
Um aber die Willfährigkeit der chinesischen Regierung zum Abschluß von Handelsverträgen überhaupt zu erzwingen, dazu hat weder Preußen noch der Norddeutsche Bund noch das Deutsche Reich irgend welche Schritte gethan; die ostasiatischen Vorkämpfer, die mit dem Schwerte in der Hand sich und den übrigen Handelsstaaten die erste Bresche in die große Mauer der chinesischen Halsstarrigkeit und Weltferne legten, waren die Engländer und die Franzosen.
Mau muß der englischen Freihandelspolitik das Verdienst lassen, daß sie es in erster Linie gewesen ist, die den übrigen Staaten nicht bloß die Konkurrenz um das Erbe des Konfuzius