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Bd. 2 (1920) Geschichte der Aufteilung Afrikas 1870 - 1919
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Die Aufteilung Afrikas von 1870 bis zur Gegenwart

sorisch auf eine Grenzlinie geeinigt, die durch die Flüsse Mareb, Belesa und Muna gebildet wurde. Durch weitere Verträge vom 10. Juli 1900 und vom 16. Mai 1902 ist die Grenzlinie zu­gunsten der Italiener etwas verbessert worden*). Durch Abkommen vom 24. Januar 1900 und vom 10. Juli 1901 sind auch zwischen der italienischen Eritreakolonie und der französischen Somalikolonie feste Grenzen gezogen worden. So wurden auch in diesem Teile Afrikas gesicherte Verhältnisse geschaffen: Abessinien vermochte seine Unabhängigkeit zu behaupten, die Kolonien Englands, Frank­reichs und Italiens am Roten Meer und am Golf von Aden sind dadurch auf den Küstenrand beschränkt worden-).

12. Madagaskar. s

Vgl. Dubois-Derrisr S. 707 ff., Hauotg-ux, I/skt'airs cle LlÄdogasoai-, karis ^ 1896 und äsan Oaro^, D'atksirs äs Llaäagasvk-.i', karig 1908.

Über die Auslegung des Vertrags, den die französische Repu­blik 1885 mit der Hovaregierung abgeschlossen hatte, entstanden mannigfache Streitigkeiten, die sich auf die Abgrenzung des un­mittelbar französischen Gebiets von Diego Suarez, auf die Erteilung von Konzessionen an Ausländer und auf die Stellung der fremden Konsuln bezogen. Außerdem glaubten die Franzosen sich über allerlei Übergriffe gegen französische Bürger beschweren zu ^ müssen. 1894 suchte die französische Regierung die Hovas zu einem neuen Vertrage zu bestimmen, der die bisher ziemlich lose Schutzherrschaft weit strenger formulierte. Als die Hovas sich j weigerten, auf diesen Vorschlag einzugehen, ging Frankreich mit ^ bewaffneter Macht gegen sie vor: ein Expeditionskorps unter s Führung des Generals Duchesne drang von Majunga aus ins r Innere der Insel vor, und gelangte nach Überwindung großer ß Schwierigkeiten, die vor allem durch das ungesunde Klima ver- ^ ursacht waren, am 30. September 1895 bis zur Hauptstadt des j. Hovareiches, Tananarivo. Die Königin der Hovas unterwarf sich k und unterzeichnete am 1. Oktober einen neuen Protektoratsvertrag, :

*) Die Abessinien betreffenden Verträge sind in dem Buche von G. K. Rein, Abessinien, Band 1, Berlin 1918 zu finden: die englisch-abessinischen Verträge . S. 309 f., die italienisch-abessinischen Grenzabkommen von 1900 und 1992 j S. 324 f. !

2) In einem am 13. Dezember 1906 abgeschlossenen Vertrage teilten ! England, Frankreich und Italien das abessinische Reich bei Anerkennung des politischen und territorialen Statusquo in Interessensphären auf. Der Tert des Vertrages bei Rein 1, 328. !