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bearbeitet dann mit seinen zw ei Stäben den Baß, der andere den Diskant. Die Reihenfolge der Tasten ist nicht beliebig; es dauerte vielmehr stets geraume Zeit, bis der oder die Musikanten mit dem Stimmen des Ganzen durch Verlegen der einzelnen Hölzer in Ordnung waren.
Blasinstrumente sind Tierhörner und Bambusflöten. Unter den letzteren geht aus dem Rahmen
des Kulturbesitzes der hiesigen Völker ganz heraus eine Pansflöte (Taf. 30 Abb. 1), die ich in einer Ma- kondehütte bei Newala in der Fußbodenasche fand. Sie ist das einzige Stück meiner Sammlung geblieben; ich kann also nicht sagen, ob dieses Instrument wirklich in das Rowumagebiet hineingehört, oder ob jenes Stück nur durch Zufall dorthin gelangt ist.
Politische und soziale Verhältnisse.
Werbung und Ehe.
Aus diesem umfangreichen Kapitel will ich meine Aufzeichnungen in der zwanglosen Folge bringen, wie ich sie auf dem Makondeplateau im Lauf der Zeit niedergeschrieben habe. Bei den zivilisierten Jao, die mit dem Kisuaheli zumeist auf vertrautem Fuß standen, waren die Nachrichten über die zahlreichen Punkte des Familienlebens nicht übermäßig schwer klar zu stellen; um so schwieriger aber war das hier oben, wo zu den Sprachschwierigkeiten auch noch die der mangelnden Zivilisation hinzutraten. Dennoch habe ich zuerst bei den Makua und Makonde in Newala einen Einblick in das exogamische Sippenwesen der ganzen Völkergruppe des Südens gewinnen können; bei den Jao unten im Tiefland hatte ich immer von neuem nach derartigen Einrichtungen gefragt, ohne aber Verständnis zu finden. Das lag mehr an der Art meiner Fragestellung als an mangelndem Intellekt der Leute selbst; bei Naturvölkern kommt gerade bei so abstrakten Dingen alles auf die Fragestellung an: man kann sie gar nicht konkret und elementar genug fassen. Im übrigen hat man durchaus kein Recht, verächtlich auf die Naturvölker herabzuschauen; würde ein Forscher bei uns einen Mann aus dem Volke fragen: ,,Sag einmal, kannst Du Deine Cousine heiraten?", so würde die Antwort sehr wahrscheinlich ein sehr verwundertes „Warum denn nicht?" sein. Für seine wissenschaftlichen Zwecke wäre dem Fragesteller damit schwerlich geholfen.
Ganz ähnlich wie um die alten sozialen Verhältnisse der Stämme, war es auch um die Feststellung der Gebräuche bei der Werbung, der Eheschließung, der Geburt, dem Begräbnis usw. bestellt. Die Fähigkeit des Generalisierens war sichtlich nur bei ganz seltenen „Intelligenzen" entwickelt; im allgemeinen habe ich in dem monatelangen Zusammensitzen mit den Stammesgelehrten den Eindruck gewonnen, daß jeder immer nur einen ihm gerade im Gedächtnis haftenden Fall wiedergeben konnte.
Aus diesen Einzelberichten galt es dann, mit einiger Kritik die Regel festzustellen. Daß bei diesem Beginnen manche Schwierigkeit entsteht, derart, daß sich nicht jeder Fall in das Schema einfügt, ist erklärlich; auch bei jenen einfachen Leuten ist das Leben schon vielgestaltig genug, um im Dasein des Einzelnen manchen Vorgang sich anders abspielen zu lassen als bei den Nachbarn.
Bei den Makonde ist der Gang der Werbung folgendermaßen. Liebt ein Jüngling ein Mädchen, so geht er zu seinem eignen Vater und spricht: „Ich will die und die heiraten". Der Vater geht nun zu den Eltern des Mädchens und verhandelt mit ihnen. Sind die beiden Parteien einig, so bringt der Bräutigam ein Geschenk aus Stoffen und dergleichen für die Eltern der Braut. Dies Geschenk ist bindend.
Dies ist das einfachste Verfahren; bei konservativeren Volkselementen tritt nach meinem bewährten Gewährsmann Mponda noch eine kleine Komplikation ein: Hält der Vater des Jünglings um die Tochter an, so rufen deren Eltern den Bruder der Mutter herbei und fragen diesen um seine Zustimmung. Willigt er ein, so geht das Brautgeschenk zwar an die Schwiegermutter, doch ist sie gehalten, es mit dem Bruder zu teilen.
Die Richtigkeit dieser Aussagen Mpondas ist mir von einer großen Anzahl alter Makondemänner bestätigt worden; ohne die Zustimmung des Oheims mütterlicherseits ist also keine Ehe zu schließen; auch die Aufteilung des Geschenkes zwischen diesem Onkel und der Schwiegermutter wurde mir als Regel hingestellt. In früherer Zeit scheint das exogamische Verfahren noch strenger durchgeführt worden zu sein. Nach diesen Makonde-Gewährsmännern kehrte nämlich der Makondeknabe nach seiner Beschneidung nicht in das Elternhaus zurück, sondern er verblieb bei seinem Onkel mütterlicherseits, in der Absicht, später in dessen Familie hinein zu heiraten. Er blieb selbst, wenn dieser noch gar keine Tochter besaß. Dann blieb er dort in der bestimmten Erwartung, noch