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Mais, oder aber er wird nach dem Enthülsen einfach gewaschen und gekocht wie bei uns. Salz wird nach übereinstimmenden Aussagen der Eingebornen an keine Art dieses Speisebreis getan. Als selbstverständlich erscheint es, daß der Mais auch in geröstetem Zustande genossen wird; die halbreifen Kolben werden über das Feuer gehalten, bis die Körnerschale sich bräunt; die Körner werden dann einzeln aus dem Kolben herausgegessen. Derartig ihres Inhalts beraubte Maiskolben liegen in allen Dörfern und auf allen Wegen massenhaft herum.
Gewisse Speiseverbote bestehen auch bei den Jao; sie sollen später bei den Mannbarkeitsfesten näher besprochen werden.
Mit Vorsicht aufzunehmen ist die Aussage Mato- las über einen noch nicht lange zurückliegenden K a n n i b a 1 i s m u s in dieser Gegend Afrikas. Matola gebrauchte dafür den Ausdruck Tauka; nach ihm habe der 1905 auf der portugiesischen Seite verstorbene Häuptling Mtarika die Gewohnheit gehabt, in jedem Monat einen Sklaven zu schlachten und aufzuessen. Einstens habe Mtarika auch einmal Matola besucht und um einen Mann zum Essen gebeten; Matola aber habe das natürlich verweigert.
Zu einer eigentlichen Hütten beleuchtung ist der Neger nicht fortgeschritten; höchstens daß er, um einen etwas helleren Lichtschein zu erzielen, seinem gewohnten Herdfeuer hellaufflackernde Strohbündel zuführt. Sonst muß dieses Herdfeuer, um das sich die ganze Hausbewohnerschaft herumkauert, für die Abendstunden ausreichen.
Bezüglich des Schmuckes nehmen die Jao hier im Süden eine Ausnahmestellung ein; haben die übrigen Völker, die Wamuera, Makua, Wangindo, Ma- konde und Wamatambwe an Körperverunstaltungen und auch an fremden Schmuckbestandteilen förmlich ein Übermaß aufzuweisen, so beschränken sich die Jaofrauen auf das schon erwähnte Pflöckchen im linken Nasenflügel und einen mäßigen Zusatz von
Hals-, Arm- und Knöchelringen. Nur wo es der Geschmack der Mutter mit sich bringt, wird dem Töchterchen auch wohl die Oberlippe durchbohrt, um später dann demselben Pelele als Rahmen zu dienen, das die Gesichter der Frauen aller übrigen Stämme so seltsam verunstaltet (Taf. 6 Abb. 2). Besondere Schmuckstücke als Rangabzeichen habe ich nicht feststellen können; dahingegen wurde mir als Regel angegeben, daß kein Mädchen vor dem ersten Un- yagofest ein glänzendes Chipini tragen dürfe. Die Anbringung des Nasenpflockes erfolgt in folgender Weise. Schon in früher Jugend, frühestens im vierten oder fünften Lebensjahre, wird der linke Nasenflügel mit dem zu einer Ahle ausgeschmiedeten Ende des Tätowiermessers durchstochen. Berufsoperateure gibt es nicht, es macht vielmehr ein beliebiger. In die Wunde wird ein mit Öl bestrichener Strohhalm geführt. Nach und nach nimmt man immer dickere Halme; später einen spiralig zusammengerollten Blattstreifen der Fächerpalme, der infolge seiner Elastizität die Öffnung immer mehr erweitert; schließlich einen festen Pflock oder einen entsprechenden Ring aus Hirsehalmen. Nach dem ersten Mannbarkeitsunterricht tritt dann, wie gesagt, an die Stelle dieser vorläufigen Zierate der endgültige aus Ebenholz, dessen Oberfläche außerordentlich geschmackvoll mit Zinnintarsia ausgelegt ist, oder der solide Zinnstift selber. Ein solches Chipini nebst einer Auswahl von Intarsiamustern ist auf Taf. 26 Abb. 1—8 wiedergegeben.
Die sonst von den Naturvölkern als fast allgemein geschilderte Sitte des Ausreißens bestimmter Haarpartien des Körpers besteht meines Wissens bei den Jao nicht allgemein. Zwar das Kopfhaar wird gern und ziemlich allgemein rasiert, aber sonst scheint es der Ehrgeiz jedes Mannes zu sein, möglichst alle Haare wachsen zu lassen; gerade bei Ma- tolas Leuten habe ich recht stattliche Vollbärte zu bewundern Gelegenheit gehabt.
Die Mannbarkeitsfeste.
Über die künstlichen Verunstaltungen der Völker des Südens besitzen wir die zusammenfassende Arbeit von Fülleborn; *) ich kann infolgedessen über diesen Gegenstand kurz hinweggehen, zumal für die Jao, bei denen sie überhaupt stark zurücktreten. Körper bemalung ist gar nicht vor-
*) Fülleborn, Über künstliche Veranstaltungen bei den Eingeborenen im Süden der deutsch-ostafrikanischen Kolonie. Ethnologisches Notizblatt Band II, Heft 3, Berlin 1901.
handen, man müßte denn das Einreiben des Körpers mit Rizinusöl bei den Mannbarkeitsfesten als solche betrachten wollen. Ziernarben auf Brust, Bauch und Rücken treten heute nur noch wahlweise, aber nicht mehr als Stammesmerkmal auf, desgleichen das Einfügen von Fremdkörpern in Ohr und Oberlippe. Amputation einzelner Fingerglieder ist nicht üblich, auch nicht die Zuschärfung der oberen Schneidezähne, wie bei einigen der Nachbarvölker. So kon-
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