Druckschrift 
Handbuch des Deutschtums im Auslande : nebst einem Adressbuch der deutschen Auslandsschulen / hrsg. vom Allgemeinen Deutschen Schulverein zur Erhaltung des Deutschtums im Auslande
Entstehung
Seite
229
Einzelbild herunterladen
 

China, Deutsche Konsulare. Kiautschou.

229

Deutsche Konsulate.

Hongkong, (Berufs-) Konsul, die britische Besitzung Hongkong.

Vom Generalkonsulat in Shanghai (Personal: 11 Personen), zu dessen engerem Amtsbezirk die Provinz Kiangsu mit Ausnahme der Präfektur Kiang- ningfu und die Provinz Tschekiang gehören, ressortieren: Amov, (Berufs-) Konsul, die Provinz Fukien. Ressort: Futschau, Konsul; Canton (Beruft-) Konsul a. i., die Provinzen Yunan, Kueichou, Kuangsi (mit Ausnahme der Subpräsektur Nülin) und Kuangtung (mit Ausnahme der den Konsulaten in Swatau und Pakhoi-Kiungtschau zugeteilten Präsekturen), sowie die portugiesische Kolonie Maeao. Hankau, (Berufs-) Konsul, die Provinzen Hunan, Shensi, Kansu uud Hupeh mit Ausnahme der dem Konsulat in Jtschang zugeteilten Präsekturen. Jtschang, (Berufs-) Vize-Konsul, Konsul a. i., die Präsekturen Chingchousu, Jtschangsu und Shinansu in der Provinz Hupeh und die Provinz Szechuan. Nanking, (Berufs-) Konsul, die Präsektur Kiangningfu in der Provinz Kiangsu und die Provinzen Nganghui und Kiangsi. Pakhoi und Kiungtschau (Hoihow) (Berufs-) Konsul, die Subpräsektur Min in der Provinz Kuangsi, die Präsekturen Leichou, Chinchou, Lienchou und Caochou in der Provinz Kuangtung und die Jnfel Hainan. Ressort: Swatau, (Berufs-) Konsul, die Präsekturen Chaochowsu, Chiatingchow und Huichowsu der Provinz Kuangtung. Tientsin, (Berufs-) Konsul, die Provinzen Shansi, Honan, Tschili und Schingking sowie die Mon­golei, Mandschurei und Turkestan. Ressort: Niutschwang, Vize-Konsul, Provinz Schingking. Tschisu, (Beruss-) Konsul, die Präsekturen Tengchowsu und Lai- chowfu der Provinz Schantung. Tfinanfu, (Berufs-) Konsul, die Provinz Schantung mit Ausnahme der dem Konsulat in Tschisu zugeteilte« Präsekturen und des Schutzgebietes von Kiautschou.

IX. Kiautschou.

(Denkschrift, betreffend die Entwicklung des Kiautschou-Gebietes, 1903/04, Berlin 1905').)

Mit dem Wachstum der deutschen Handelsinteressen in China einerseits, dem Vordringen Rußlands von Norden her und der Erhebung Japans zur Großmacht anderseits, ergab sich sür das Deutsche Reich immer dringender die Notwendigkeit, ebensalls einen festen Stützpunkt in Ostasien zu gewinnen. Die Ermordung deutscher Missionare bildete nur den äußeren Anlaß dazu, daß am 14. November 1897 durch die Landung deutscher Truppen unter dem Befehl des Vize-Admirals von Diederichs die Kiautschou-Bai in der Provinz Schantung besetzt wurde. Die in Versolg dessen mit der chinesischen Regierung eröffneten Ver­handlungen führten zum Abschluß des Vertrages vom 6. März 1898, durch den die Kiautschou-Bucht samt den benachbarten Inseln und einem schmalen Festland­streisen für 99 Jahre in deutschen Pachtbesitz überging. Sämtliche Hoheitsrechte ruhen während der Pachtzeit in den Händen der deutschen Regierung; diese ist befugt, alle für ihre Zwecke erforderlichen Bauten und Anlagen nach eigenem Gutdünken auszuführen. In einem Umkreis von 50 Kilometern Entfernung von der Küste wurde außerdem eine Einflußzone abgegrenzt, innerhalb derer alle Maßnahmen der chinesischen Regierung der deutschen Zustimmung bedürfen, und sür die diesem Gebiet benachbarten Landstriche erhielt Deutschland die Konzession zum Bau der Hauptbahnlinien und zum Bergbaubetrieb, ja geradezu eine dauernde Vorzugsstellung zugesichert. Durch diese Abmachungen ist auss umfassendste für die Möglichkeit der Ausbeutung des reichen Hinterlandes Schantung Vorsorge getragen worden.

Die Denkschrift über das Berichtsjahr 1904/05, die während des Druckes er­schien, konnte in der Hauptsache nur noch für die Statistik benutzt werden.