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Kolonialpolitik und Bodenreform / von J. K. Vietor
Entstehung
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1.

as Jahr 1884 hat für Deutschlands Entwicklung heute noch gar nicht zu übersehende Bedeutung gewonnen. In schneller Reihen­folge wurden Südwestafrika, Kamerun, Togo und Ostafrika in Afrika, Neuguinea in der Südsee unter deutschen Schutz gestellt. Damit trat Deutschland in die Reihe der europäischen Kolonialstaaten und nahm sofort nach England und Frankreich die dritte Stelle unter ihnen ein. Vismarck glaubte die deutsche Kolonialpolitik am einfachsten und billigsten zu gestalten, wenn man Gesellschaften wie die Ostindische Compagnie be­gründete, und mit großer Begeisterung wurden die Ostafrikanische Ge­sellschaft, die Neuguinea-Compagnie und die Kolonialgesellschaft für Süd­westafrika ins Leben gerufen, während Togo und Kamerun gleich von Anfang an deutsche Kronkolonien wurden.

Bald aber stellten sich Schwierigkeiten ein. Die unerforschten Länder kosteten viel Geld, ohne etwas einzubringen, und der Reichstag, der gar kein Verständnis für unsere Kolonialpolitik zeigte, war schwer dazu zu bewegen, auch nur die nötigsten Summen zu bewilligen. Dann brach im Jahre 1888 der große ostafrikanische Aufstand aus, der von Wißmann zwar sehr schneidig niedergeworfen wurde, aber viel mehr Geld kostete, wie man angenommen hatte, und auf die erste Kolonialbegeisteruug folgte eine große Kolonialmüdigkeit.

Vismarck hatte sich überhaupt nur widerwillig dazu entschlossen, eine Kolonialpolitik zu beginnen, aber einmal angefangen, hat er sie immer energisch befördert. An feine Stelle trat im Mai 1839 der kommandierende General v. Caprivi, dessen berühmt gewordener Ausspruch im Reichstag, daß uns nichts Schlimmeres passieren könne, als wenn uns jemand ganz Afrika schenkte, die damalige Kolonialstimmung so recht zum Ausdruck bringt.

Am 1. Juli 1890 schloß er dann den sogenannten Sansibarvertrag mit England, der in den Kolonialkreisen so viel Entrüstung erregte. Durch ihn wurde unser ostafrikanischer Besitz wie er heute ist, festgelegt. Deutschland verzichtete auf seine ganzen Besitzungen nördlich vom Kilimandscharo. Das Witu- und Somaliland nebst Uganda, mit dessen