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nach Afrika ausgeführt wurden, entfielen 15500 Iil im Werte von 469000 Mk. auf Deutsch-Westafrika, 114000 Iil im Werte von 3 Millionen Mk. ans das übrige Westafrika.
Das Deutsche Reich macht, darin abweichend von Frankreich, Spanien und Portugal, aber gleich England, seinen Kolonieen gegenüber keinerlei Zollnnter- schiede; ans unseren Schutzgebieten stammeude Produkte zahlen bei ihrer Einfuhr in Deutschland dieselben Zölle, wie aus fremdeu Ländern stammende und deutsche Waren entrichten in unseren Kolonieen dieselben Zölle, wie nichtdeutsche. Die einzige Vergünstigung, welche der Bundesrat beschloß: die Gleichstellung unserer Kolonieen mit den meistbegünstigten Staaten, hat unseren Schutzgebieten keine nennenswerte Förderung gebracht.
Zur Währung gemeinsamer Interessen hat sich im Jnni 1902 zu Hamburg eiu „Verein West afrikanischer Kaufleute" gebildet, dem sofort 25 erste, am westafrikanischen Handel betheiligte Firmeu Hamburgs uud Bremens beitraten.
Was das Münzwesen anbetrifft, so ist in Kamerun und in Togo die Reichsmark-Rechnung (nicht Währung) eingeführt. Kamerun uimmt als gesetzliches Zahlungsmittel auch englisches Gold zu 20 Mark das Pfuud Sterling nnd französisches Gold zu 16 Mark das 20 Francs-Stück, Togo an öffentlichen Kassen uur deutsches Geld, doch dürfeu laut dem dentsch-englischen Übereinkommen vom 24. Februar 1894 btr. Einführung eines gemeinsamen Zollsystems in den beiderseitigen Gebieten östlich des Volta-Deltas die Zollzahlungen auch in englischem Gelde erfolgeu. Ju Togo erfreut sich von deutschen Münzen besonders das 5 Pfeuuig-Stück großer Beliebtheit, daneben noch das 50 Pfennig- und das 1 Mark-Stück, allenfalls auch noch das 2 Mark-Stück, während die Münzen zu 10 und 20 Pfennigen und zu 5 Mark im Eingeborenen-Verkehr nicht verwandt werden. Ju Deutsch-Südwestafrika kursieren fast ausschließlich deutsche Müuzeu, doch nimmt man das englische Pfund Sterling an öffentlichen Kasfen zu 20 Mark.
Zur Untersuchung der wirtschaftlichen Möglichkeiten und zur Förderung der Entwicklung unserer westafrikanischen Kolonieen sind von Seiten des Auswärtigen Amts, der kolouialeu Erwerbsgesellschaften und des 1896 gegründeten, sehr Verdienstvolleu Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees in Berlin, wirtschaftlichen Ausschusses der deutschen Kolonialgesellschaft, eine Reihe von Expeditionen ausgerüstet wordeu, vou welchen hier folgende erwähnt seien.
In Deutsch-Südwestafrika Forschuugen von Dr. Adolf Schenck 1884/5 und Dr. Hans Schinz 1884/87, Dr. Georg Gürich 1888/9, Dr.Georg Hartmann 1893/6. Die Untersuchungen Dr. Braumüller's für die Deutsch-Afrikanische Minengesellschaft im Jahre 1888, die klimatischem Studien Karl Dove's 1892/3 im Auftrag der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika, die Untersuchungen des Regieruugsbaumeisters Theod. Rehbock 1896/7 für die Siedelungsgesellschaft betr. Wasserversorgung, die vom Auswärtigen Amt 1899 nach Rehobot entsandte bergmännische Expedition uud die Uuteruehmnngen der Otavi-Gesellschaft 1900/1.