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West-Afrika / von Moritz Schanz
Entstehung
Seite
78
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Das spanische Muni Gebiet.

Die Insel Corisco, welche hier zunächst in Frage kam, erhielt ihren Namen von den Portugiesen nach den schrecklichen Blitzen, welche sie daselbst an­trafen nnd im Jahre 1600 legte der Holländer Balthasar de Moncheron, der auf der Fahrt uach Ostindien hierher vertrieben wurde und sein Schiff hier ließ, als Haudelsstützpuukt eiu Fort au; dieses wurde aber schon nach vier Monaten von den für ihren eigenen Handel fürchtenden Gabun-Leuten überfallen nnd sämtliche Holländer kamen dabei ums Lebeu. In: Jahre 1679 schickte der holländische Kommaudaut vou Elmina wieder 40 Holländer, um dort Feldbau zu treiben, nach der Corisco-Jusel, damit diese, an Stelle der bislaug auf der Heimfahrt angelaufenen portugiesischen Jnselu, ein Erfrischungsplatz für die Schiffe der Westindischen Gesellschaft würde. Aber das ungünstige Klima veranlaßte die Holländer bald, sich wieder zurückzuziehen.

Nachdem schon vorher einige spanische Händler hier thätig gewesen waren, schloß Spanien im Jahre 1843 Schutzverträge mit deu Häuptliugeu der drei kleiuen Juselu der Corisco-Bai uud der gegenüberliegenden Festlandsküste ab, und obgleich man sich dann nicht sonderlich weiter um diese Gebiet kümmerte, erklärte ein königliches Dekret vom Jahre 1861 doch ein Festlandgebiet von rund 180000 ykm als spanischen Besitz. Darauf überließ mau dieseKolonie" wieder größtenteils sich selbst, Spanien that nichts, um seiue Oberhoheit dort zu recht­fertigen, unterhielt lange Zeit weder Truppen, uoch Faktoreieu, und mit Ausnahme, einiger Dampfer derTrasatlcmtica" von Bareelona, die ab nnd zu vou Fer- uaudo Po aus hier auliefeu, besuchteu keine spanischen Schiffe jene Gewässer regelmäßig.

Jnteressaut" wurde das Gebiet erst, als die Aufteilung des afrikanischen Kontinents unter die Europäer iu Fluß kam. Schon 1883 sprach Frankreich offen den Plau aus, seiue Gabuner Interessensphäre bis zum Flusse S. Beuito, ja sogar bis zum Kameruufluß ausdehueu zu Wolleu uud auch Deutschland hatte 1884 einige Ansprüche auf das Muni-Gebiet geltend gemacht, die es aber bald darauf wieder fallen ließ. Spanien beanspruchte auf Gruud eiues 1778 mit Portugal geschlossenen und 1783 vou Frcmkreich auerkauuteu Vertrags, sowie der Schutzverträge vou 1843 uud 1884 mit deu Eiugeboreueu die Küste zwischeu der Müuduug des Campo und dem Kap S. Clara am Gabuu-Ästuar uud schob seiue Ansprüche im Innern bis zum 14.° 40' östlicher Läuge vou Paris vor, wodurch die Verbindung der französischen Gabun- uud Ubcmgi-Gebiete sehr eiugeschuürt wordeu wäre. Frankreich dagegen, welches inzwischen seinen Gabun-Besitz nord­wärts bis zum Campo ausgedehnt hatte, erkannte als spanischen Besitz nur die