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Innere Kolonisation in Neuseeland : mit 1 Kt. / Willi Plügge
Entstehung
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Fläche schon vergeben (69000 Acker). Die Bevölkerung hatte sich in dem ersten Jahre um das Achtfache vermehrt 1 ). Dieses glänzende Resultat war zweifellos ein Beweis dafür, daß ein starkes Bedürfnis nach Land für bona-fide-Siedler bestand.

Zugleich wurde es als Befähigungsnachweis der Regierung emp­funden, zurückgekauftes Land zu besiedeln, an Stelle eines Latifundiums closer settlement zu setzen 2 ). Dieseobject-lesson" hatte die Wirkung, daß die Gegner einer energischen Ansiedelungspolitik, namentlich der Enteignung, aus dem neugewählten Parlamente 1894 größtenteils ver­schwanden. Die Regierung zögerte nun ihrerseits nicht, diese günstige Lage auszunutzen und eine energische Ansiedelungspolitik in die Wege zu leiten. Dies kam in dem Ansiedelungsgesetz 1894 zum Ausdruck.

c) Die Ansiedelungsgesetzgebung seit 1894.

Die Begründung des Ansiedelungsgesetzentwurfes 1894 durch die Regierung war dieselbe wie 1892, oder sie nahm Bezug auf die erwähnten Mängel des ersten Gesetzes, so daß sich ein näheres Eingehen hierauf erübrigt. Die Stimmung war im Parlament so sehr zugunsten der Regierung, daß das neue Gesetz ernsthaften Widerstand nicht fand. Auch ein Mitglied der Opposition äußerte sich:Ich muß anerkennen, daß es unmöglich ist, irgend etwas zu tun, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen" 3 ). Das Ansiedelungsgesetz 1894 bildet die Grundlage der folgenden Ansiedelungsgesetze, die im allgemeinen nur technische Ände­rungen und Verbesserungen enthalten oder die Ansiedelungstätigkeit der Regierung ausdehnen. Dies gilt für alle Ansiedelungsgesetze bis 1908. Das Gesetz von 1908*) stellt insofern etwas Neues dar, als es die Besitz­form des Pachtgutes auf Grund eines 1907 erlassenen Landgesetzes änderte, das auch sonst in mancher Beziehung eine Modifikation der bisher befolgten Landpolitik bedeutet.

1 ) 1894 C-i, S. VI/VII.

2 ) Auffallend war hierbei, daß das Publikum eine starke Vorliebe für die Erbpacht zeigte. Die Regierung hatte auf Cheviot ursprünglich mehr Land zum Kauf angeboten, als tatsächlich später gekauft wurde. Bei dem zweiten Verkauf fanden sich keine Käufer, was indessen nicht auf die schlechte Qualität des angebotenen Landes zurückgeführt werden kann. Die Nachfrage nach Erbpachtland war indessen immer stark, so daß das ur­sprünglich zum Kauf angebotene Land nachträglich unter dieser Form angeboten wurde, wo es auch sofort Abnehmer fand. Hier äußerte sich eben das Bedürfnis vieler nicht kapital­kräftiger Existenzen nach Land, und es zeigte sich, daß die Erbpacht als ein willkommenes Mittel zur Erreichung ihres Zieles von dieser Art Kolonisten angesehen wurde (1894 C-I, S. 110).

s ) Hansard 83, S. 631.

4 ) Es heißt bezeichnend nicht Land for Settlements Consolidation Act wie das Gesetz von 1900, sondern Land for Settlements Act 1908.