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über die Rechtsform solcher Siedelungen, insbesondere ob die Ansiedler Staatspächter werden sollten, sagt er nichts. Jedenfalls dachte er sich die Verwertung solchen vom Staate zurückgekauften Landes so, wie bei demjenigen Lande, das noch im Staatsbesitz war, und dessen Ubergang in Privateigentum er verhindert haben wollte. Mit Bezug auf letzteres hat er ein Schema aufgestellt 1 ), nämlich:
1. Kapitalistische Farmer als Staatspächter mit Vertragsbedingungen zugunsten der Arbeiter, oder
2. genossenschaftliche Landwirtschaft, oder
3. lange Pachten mit besonderen Bedingungen für kleine Bauern (cultivators). In dieser letzteren Forderung ist das Pachtgut vorgezeichnet, und zwar das Pachtgut ohne die Möglichkeit des Eigentumserwerbes. Die Land Tenure Reform Association führte dies in dem Art. 6 ihres Programms so aus, daß Bedingungen festgestellt werden sollten, die die geeignete Bewirtschaftung des Bodens garantieren und dem Bauern ein dauerndes Interesse am Boden gewähren.
Was John Stuart Mi 11 gefordert hatte, ist im allgemeinen in dem neuseeländischen Ansiedelungsgesetz von 1892 2 ) verwirklicht worden bis in die Einzelheiten der Besitzform des Pachtgutes. Eine scheinbare Verschiedenheit liegt darin, daß man in Neuseeland von einer Bevorzugung der Landarbeiter absah. Doch ist dies wohl nur eine auf die verschiedenen lokalen Verhältnisse Englands und Neuseelands zurückzuführende Abweichung. Für das Wesen der Reformpläne und der Ansiedelungspolitik überhaupt ist sie aber ohne Bedeutung. Die gemeinsame Grundlage der Vorschläge John Stuart Mills und der neuseeländischen Ansiedelungspolitik ist, daß beide unter dem Eindruck der Schäden der Latifundienwirtschaft handeln, beiden ist der Großgrundbesitzer der ökonomische Feind, gegen den sie ihre Angriffe richten.
b) Die Wirkungen des Ansiedelungsgesetzes von 1892.
Die Voraussetzung des Rückkaufs von Land war die unbefriedigte Nachfrage nach Farmland. Klagen darüber, daß zu wenig Siedelungsland gegenüber der starken Nachfrage vorhanden sei, enthielten, wie bereits erwähnt, in den 90er Jahren die Berichte fast aller Kronlandskommissare. Eine Ausnahme machte eigentlich nur Southland, wo zeitweise genügend
l ) Mill, Diss., Bd. IV, S. 248.
J ) Bei diesem handelt es sich natürlich nicht um eine small-farm-Bcwegung, da die Maximalfläche eines Pachtgutes 320 Acker beträgt. Ähnlich ist es bei den folgenden An- siedlungsgesetzen.