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Geschichte der deutschen Kolonien an der Wolga / von Gerhard Bonwetsch
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4, Abschnitt

DerNiedergangderWolgakolomen(1871-1917)

Erstes Kapitel

Der Raub der Privilegien

Die russische Regierung hat seit Peter dem Großen die Deutschen ins Land gerufen. Nicht als Eindringlinge sind sie gekommen, um durch über­legene Bildung und Erfahrung die Herrschaft über den braven, harmlosen Russen an sich zu reißen, sondern um dem unkultivierten, halb asiatischen Volke Kultur zu bringen und sich selbst dabei eine neue, erfolgverheißende Existenz zu schaffen, gegründet auf einer Arbeit, deren Ertrag in gleichem Maße der neuen Heimat zugute kam. Wenn sie in größern Mengen er­schienen, so hat die Regierung, die sie rief, ihnen den Wohnplatz angewiesen, auf dem ihr die Tätigkeit der Deutschen am wünschenswertesten dünkte. Kein Vorwurf, den slawische Gehässigkeit gegen das Deutschtum erhoben hat, ist dem an Lächerlichkeit gleich, daß die deutschen Bauern ihre Siedlungen auf russischer Erde angelegt hätten nach militärischen Gesichtspunkten: den Vormarsch deutscher Heere in Rußland zu erleichtern^). Wozu denn be­sonders die Wolgaufer die geeignetste Gegend gewesen wären. Und alle Vorrechte, die die Deutschen unter der Zarenherrschaft genossen, waren ihnen bewilligt, um die erwünschten Fremdlinge anzulocken, und für eine ferne Zukunft gewährleistet, um ihre Arbeit stets für Rußland ertragreich zu erhalten. So wie einst Peter der Große die freiwillig angebotene Unter­tanenschaft der baltischen Provinzen freudig annahm und mit heiligen Eiden für sich und seine Nachkommen alle ihre Sonderrechte für alle Zukunft zu wahren gelobte, in der Erkenntnis, daß die kulturbringende Kraft des Deutschtums einzig beruhte auf Erhaltung der Lebensbedingungen, die allein dem deutschen Wesen entsprachen, auf deutschem Recht, deutschem Glauben, deutscher Sprache, deutscher Sitte. Und wenn die deutschen Siedlungen im Landesinnern auch den Ostseeprovinzen an Bedeutung nie­mals gleichkamen, ihre Ansprüche und Vorrechte waren auch bescheidener, und was sie forderten, war ebenso von Katharina II. und Alexander I. als

5) Begründung von Z 4 des Gesetzentwurfes über Beschränkung des Grundbesitzes feindesländischer Staatsangehöriger in Rußland (Archiv für innere Kolonisation VII, S. 114).

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