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Geschichte der deutschen Kolonien an der Wolga / von Gerhard Bonwetsch
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2. Abschnitt

Die Blütezeit der Kolonien (1797-1845)

Erstes Kapitel

Die Reform der Verwaltung und der Wirtschaft

Es mag sein, daß gerade die gleichmäßige Entwicklung, die Sarepta genommen hat, die Aufmerksamkeit der Regierung in besonderem Maße auf den unaufhaltsamen Niedergang gelenkt hat, der sich in den andern Wolgaansiedlungen seit der Aufhebung des Saratower Kontors bemerkbar machte. Lange genug hatten es die Saratower Beamten verstanden, den wahren Zustand der Kolonien zu verheimlichen. Ein Besuch, den die Zarin plante, war von ihnen verhindert worden. Wenn wir Züge Glaubeu schenken dürfen, ist statt dessen Orlow selbst nach Saratow gekommen und hat dort ein großes Strafgericht ergehen lassen über alle, die eine gute Ver­wendung des Vorschusses nicht nachweisen konnten. Liederliche Kolonisten ließ er nach Saratow abführen. Offenbar war ihre Zahl nicht gering, da vier Kasernen zu ihrer Unterbringung kaum ausreichten. Aber auch dieser Eingriff half nur vorübergehend. Erst eine Revision des Senators Gablitz brachte die eingerissenen Mißstände zutage. So wurde das Kontor bereits 1797 wieder erössnet, und zwar in erweiterter Form. Es bestand jetzt aus einem Oberrichter, der unmittelbar vom Zaren ernannt wurde, zwei Beisitzern, einem Sekretär, zwei Ärzten, einem Buchhalter, einem Landmesser, die alle vom Minister zu bestätigen waren. Diese Behörde hatte die Ge­samtverwaltung in der Hand mit Ausnahme der Kriminalsachen und der Streitigkeiten zwischen Kolonisten und Russen. Sie zerfiel in drei Kammern: 1. die Entscheidungskammer für alle allgemeinen Verwaltungsangelegen­heiten; 2. die juridische Abteilung, die für Prozesse, Erbschafts- und Paß­angelegenheiten zuständig war; 3. die ökonomische Abteilung, deren Tätigkeit sich auf Steuern, Magazine, Wahl und Besoldung der Beamten, Bauten, Berufung von Geistlichen und Schulmeistern erstreckte. Von jetzt ab unter­stand das Kontor derExpedition der Staatswirtschaft, der Vormundschaft über die Ausländer, und des landwirtschaftlichen Hauswesens", die bei dem dirigierenden Senat neu geschaffen wurdet. Nach der Gründung der

Ukas vom 4. III. 1797. Gesetzessammlung XXIV, Nr. 17 865. Der Titel lautete seither:Hochverordnetes Comtoir der Tutel für Ausländer". Erdmann II, S. 286.

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