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Geschichte der deutschen Kolonien an der Wolga / von Gerhard Bonwetsch
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Die Anfänge Sareptas

seine alleinige Aufgabe bildete. Nun aber wurde die allgemeine LokaK- verwaltung dem Saratower Kameralhof übertragen, während die Geld­angelegenheiten und das Polizeiwesen dem Niederlandgericht zufielen: für beide waren die Kolonien nichts andres als russische Bauerndörfer und wurden dementsprechend behandelt. Daß sie sich diesen infolgedessen nach Zuständen und Leistungen immer mehr anglichen, ist nicht ver­wunderlich.

DasÖkonomie-Direktorium"^) von Saratow führte freilich ein strenges Regiment. Ihm war jedes Verlöbnis vom Ortsvorsteher anzuzeigen. Von ihm erging die Erlaubnis zur Eheschließung an Pfarrer und Vorsteher, wenn beide kein Hindernis zu nennen wußten und die Personen zur Ausübung ihres Berufes tauglich waren. Ihm wurde alljährlich das standesamtliche Re­gister über Geburten und Todesfälle vorgelegt. Ebenso hatte der Orts­vorstehernach einer jeden Aussaat der Feldfrüchte ein Verzeichnis, was jede Familie ausgesät hat und nach der Ernte und dem Ausdreschen wieder ein Verzeichnis des Ertrages" sowie alljährlichein Verzeichnis des Viehs nebst Abgang, Aufzug, Nachwuchs" einzureichen. Gemäß der von Ka­tharina II. im Jahre 1776 neu geschaffenen Verwaltungsordnung hatte das Niederlandgericht dafür zu sorgen,daß jeder Hauswirt seine Gebäude, Feuerstätte, Felder, Gerätschaft, Vieh und alles in guter Ordnung erhalte, jede Arbeit zu rechter Zeit verrichtet, nichts versäumt noch unterlassen werde". Es überzeugte sich in jährlichen Revisionen von dem Zustand der Gemeinden und besaß die Strafgewalt gegenüber jeder Verfehlung gegen die landes­polizeilichen Vorschriften. Doch scheint es die Strafen entsprechend der Solidarhaft über die Gemeinde als ganze verhängt zu haben. Die Folge war, daß die Angeberei in voller Blüte stand. War dochein jeder seines eigenen Namens wegen des andern Aufseher". Eine unversiegbare Quelle des Unfriedens und Hasses in der Gemeinde und zugleich die völlige Unter­bindung jeder freien, auf Selbstverantwortung gegründeten Tätigkeit des einzelnen.

Fünftes Kapitel

Die Anfänge Sareptas

Die Aufhebung der Sonderverwaltung für die Kolonien beweist, daß die Petersburger Regierung der Meinung war, nunmehr das ihrige getan zu haben und die Weitereutwicklung der Ansiedlungen diesen selbst über­lassen zu können. Wo die Gründe für diesen schwerwiegenden Irrtum lagen, wird uns am besten ein Blick auf die ungleich glücklichere Entwick­lung lehren, die die in einiger Entfernung von den übrigen Kolonien am Wolgaknie in der Nähe von Zarizyn gelegene Herrnhuter Gründung Sarepta genommen hat.

Wie alle Kolonien der Brüdergemeinde, so ist auch Sarepta entstanden

2) Mit diesem Namen wird offenbar der Kameralhof bezeichnet von Cataneo, dem wir die einzige Schilderung der Kolonialverwaltung in dieser Epoche, übrigens ohne ein Wort der Kritik, verdanken (a. a. O. S. 131134).

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