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Das 19. Jahrhundert.
ö4. Schluß oemertungen.
Rein utilitarische Betrachtungsweise, die ja im 19. Jahrhundert so vft eine große Rolle gespielt hat und heute noch Geltung behauptet, hat den Wert von Kolonien oft ausschließlich bemessen nach dem unmittelbaren, rechnungsmäßigen Vorteil, den sie dem Mutterlande bringen. Man hat besonders darauf hingewiesen, daß die Budgets der großen Kolonialverwaltungen auch von reichen und produktionsfähigen Kolonien, häufig mit Defizits, zum Teil sehr beträchtlichen, abschließen, die das Mutterland aus seiner Tasche decken muß, nicht nur etwa französische Verwaltungen, wie die von Algier, sondern auch die britische und die niederländische für ihre indischen Kolonien. Man hat ferner bemerkt, daß bei dein heutigen Staude des internationalen Rechts es Handel- und schiffahrttreibenden Völkern wohl möglich sei, auch in fremden Kolonien ihrem Erwerbe mit Erfolg nachzugehen.
Dagegen ist zunächst zu bemerken, daß die Defizits, die besonders in den letzten Jahrzehnten sich herausgestellt haben, vor allem hervorgerufen sind durch die zahlreichen Verkehrsund Wohlfahrtseinnchtungen, Werke der Zivilisation, die von den Europäern in ihren Kolonien ins Leben gerufen sind, und daß diese Defizits, wenn sie von dem heimischen Staate gedeckt werden müssen, keineswegs einen Verlust an seinem Gesamtwohlstande bedeuten, da die für Straßen- und Hafenbauten, für Eisenbahnen, Telegraphen und Dampfschiffsver- bindungeu, für Zwecke der Volkswohlfahrt, der Sicherung und Verteidigung nach moderner Art aufgewandten Summen und ihre Erträge zum weit überwiegenden Teile in die Taschen der Angehörigen des betreffenden Staates zurückfließen und ihren Wohlstand und ihre Steuerkraft erhöhen. Man braucht ja nur darauf hinzuweisen, daß das Defizit der britisch-vst- indischen Besitzungen (übrigens in den letzten Jahren durch