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Die neuere Zeit.
neben dem Schmuggel aufrecht erhalten, auch ihm größere Freiheit gewähren. So wurde 1740 gestattet, sogenannte Registerschiffe zwischen die offiziellen Fahrten einzuschieben. 1748 wurden die Flottenfahrten aufgegeben, doch blieb Cadiz noch der Ausgangspunkt. Erst 1765 wurde zunächst der Handel nach Westindien allen Spaniern von allen spanischen Häfen aus gegen eine Abgabe an die Regiemng freigegeben; diese Erlaubnis ist dann nach und nach auf alle Kolonien ausgedehnt worden, zuletzt 1788 auf Mexiko. Der Handel hat sich infolgedessen rasch ganz außerordentlich gehoben. Daß Fremde auch jetzt noch von ihm ausgeschlossen blieben, versteht sich so gut wie von selbst, da es in allen Kolonien europäischer Völker die Regel war.
27. Spanisches Verwaltungssystem.
Wie die Regierung den Handel vor allem in ihrem Interesse auszubeuten suchte, so zeigt sich das gleiche Streben in der gesamten Verwaltung der Kolonien. Der Staat, oder richtiger der König, denn er war in Spanien seit Karl V. und Philipp II. der Staat, will durch sie seine Macht mehren, seine Kassen füllen. Eifersüchtig wird deshalb darüber gewacht, daß in ihnen keinerlei Selbständigkeit aufkommt. Staat und Kirche, die in Spanien so innig miteinander verbunden waren, erstreben auch in den Kolonien das gleiche Ziel wie im Mutterlande: Ertöten jedes selbständigen Wollens und Könnens. Auch unter diesem Gesichtspunkte ist die Entwicklung von Ackerbau-Kolonien hintangehalten worden, weil solche den Keim politischer Selbständigkeit in sich tragen.
Das Gebiet war in Statthalterschaften geteilt, deren es gegen Schluß der spanischen Kolonialzeit vier gab: Neuspanien, Peru, Neu-Granada und die La-Plata-Länder; ihre Leiter (Vizekönige) residierten in Mexiko, Lima, Bogota und Buenos Aires. Daneben gab es noch Generalkapitäne in