Art der deutschen Kolonisation,
sich hier auf Städtegründung beschränken; der Ritter ward Grundherr.
18. Art der deutschen Kolonisation.
Schon dieser knappe Überblick zeigt, daß die deutsche Kolonisation unseren östlichen Nachbarn keineswegs überwiegend oder gar ausschließlich mit dem Schwerte aufgezwungen worden ist, wie sie und ihre westlichen Freunde so gern den „teutonischen Kriegerhorden" vorwerfet:, und wie es oberflächliche Deutsche leichtfertig nachbeten. Die Kolonisationsgebiete, die nicht deutschen Fürsten unterstanden — und sie betragen weit mehr als die Hälfte der Siedlungslande —, habeu wegeu dieser Frage nie einen Tropfen Blut fließen seheu. Von den übrigen gilt, abgesehen von Brandenburg, Mecklenburg, Vorpommern und den Ordenslanden, das gleiche, und auch in diesen Landschaften kann nur iin Ordensgebiet von andauernd durchgesührtem Zwang mit Waffengewalt die Rede sein. Der deutsche Kolonist wurde herbeigeholt, weil er ungleich größere Erträge versprach, weil er dem Boden mehr abzugewinnen wußte, die Landeskultur nach allen Richtungen zu heben verstand. Er kam.als Ritter und Mönch, Bürger und Bauer. Klöster wurden gestiftet und Burgeu gebaut, Städte gegründet und Bauernschaften ausgesetzt. Au der Spitze der landbauenden Siedler standen Unternehmer (loLÄwrss), die gegen gewisse mäßige Gesülle und eigenen Besitz Leitung und Verantwortlichkeit übernahmen. Der Vorteil der neuen Siedlungsform war so unverkennbar, daß sie auch die altangesessene Bevölkerung in ihre Kreise zog. Städte wurden mit überwiegend oder gar ausschließlich slavischen Bewohnern zu deutschem Recht ausgesetzt, slavische Bauern nach deutscher Ordnung neu angesiedelt. Fürsten und Adelige eigneten sich die vornehmere und feinere Art an und gingen zu deutscher Sprache und Sitte
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