Die Römer. Allgemeines. — Art d. Ausbreitung. 21
9. Die Römer. Allgemeines.
Die engen Beziehungen, die zwischen geschichtlicher Entwickelung und kolonisatorischer Tätigkeit bestehen, treten besonders deutlich zutage in der Tatsache, daß römische und griechische Arbeit auf diesenr Gebiete die gleichen Unterschiede zeigen wie das Emporsteigen der beiden Völker zu Macht, Geltung und Herrschaft überhaupt. Auf der einen Seite starre, geschlossene Einheitlichkeit, auf der anderen bunteste, regellose Mannigfaltigkeit. Während das griechische Volk politisch nie und nirgends in seiner Gesamtheit auftritt, kennt das römische vom Anbeginn bis zum Untergange nur ein Staatswesen; der Gedanke der Einheit wird unentwegt aufrecht erhalten, auch wenn die tatsächliche Gestaltung ihm nicht entspricht, hat sogar den Bestand lange überdauert. In seinen Dienst wird alles gestellt, selbstverständlich auch die Kolonisation, die in unmittelbarem Anschluß an die Arbeit des Schwertes ein Haupthebel wird für die Aufrichtung und Erweiterung des Reiches.
Es ist damit schon ausgesprochen, daß die römischen Kolonien, in scharfem Gegensatz zn den griechischen, politische Selbständigkeit nicht genießen. Während diese, fast bis zur letzten hin, jede für sich einen besonderen Staat darstellen, sind jene willenlose Teile des einen Reiches und bloße Werkzeuge des einen Regiments in Rom, bleiben es in dem ganzen Jahrtausend, durch das sich römische Kolonialgründung verfolgen läßt. Ihre Entstehung und ihre Organisation sind dementsprechend auch viel einfacher und gleichmäßiger als die ihrer griechischen Schwestern.
10. Art der Ausbreitung.
Die römische Kolonisationsarbeit ist systematisch, gleichsam schrittweise durchgeführt worden, von der Siebenhügel-