I. Ausreise.
und Eulen sind jedoch ausgenommen. Die Zahl des Wildes ist unbeschränkt, nur müssen für jeden erlegten Elefanten noch 200 Mk. Schußgeld bezahlt werden. Will man die Zähne nach Europa mitnehmen, so liegt noch ein Ausfuhrzoll von 10 ihres Wertes daraus. Auf sämtliche Gehörne steht gleichfalls ein mäßiger Zoll. Aus diesem Gesetz ergibt sich, daß die Zeiten längst vorbei sind, in denen der Berufsjäger sich ein „Vermögen zusammenschießen" konnte.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist diese Verordnung noch dahin abgeändert worden, daß auf den großen Jagdschein nicht mehr unbeschränkt viele, sondern nur 2 Elefanten im Jahre geschossen werden dürfen. In dem uns benachbarten Uganda ist dieses gleiche Gesetz mit den besten Erfolgen bereits vor Iahren in Kraft getreten.
Da ich meinem Mann beim Anwerben der Träger aus Mangel an Kenntnis des Kisuaheli doch nichts nützen konnte, beschlossen unser Reisebegleiter und ich, der Einladung eines uns bekannten Plantagenleiters in der Nähe von Lindi Folge zu leisten, um die große Sisalplantage Kikwetu der Ostafrikakompagnie zu besichtigen.
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Um uns, die wir noch marschungewohnt waren, die vierstündige Fußwanderung nach Kikwetu zu ersparen, schickte D., der Leiter der Plantage, uns Wangoni mit zwei Tragstühlen. Solche Stühle sind mein-r Empfindung nach ein fürchterliches Beförderungsmittel. Man kommt, namentlich mit einmarschierten Trägern, schnell vorwärts, wird aber dermaßen durchgeschüttelt, daß einem Hören und Sehen vergeht. Wir nahmen auch solche Marterinstrumente mit. Aber schon nach acht Tagen wurden sie in den Busch geworfen.
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