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Wagen, der auf meine Werft gekommen ist, gerne kaufen, habe aber nicht genug Ochsen; gib mir doch einige, damit ich den Wagen kaufen kann. Er darf aber weder ausfprechen, daß er den Wagen kaufen will, noch um direkte Unterstützung bitten. — Die mündliche Antwort des anderen epanga lautet: „Es ist wahr, solch ein Wagen (otjinguruvau) ist ein gutes Ding; beim Ziehen der Werft kann man alle Sachen hineinladen.“ Die fachliche Antwort ist aber die, daß er ihm einige Ochsen zuschickt.
Selbst um Speise gegen den Hunger darf der epanga feinen Genossen nicht bitten, diesem aber ist es Ehrenpflicht, ihm bei einem Festessen das beste Stück Fleisch, oder wenn er auf Reifen an einem Viehpoften vorbeikommt, den besten Hammel als Wegzehrung zustellen zu lassen. Wird die oupanga später ausgelöst, so muß jeder dem andern dasjenige, was er während des Bestehens der oupanga von feinen Genossen erhalten hat, zurückgeben beziehungsweise ersetzen.
Alle diese Eigentümlichkeiten der oupanga .erhärten, wie ich glaube, meine oben erwähnte Vermutung über den Ursprung der oupanga: Das Verbot, den epanga um etwas bitten zu dürfen, soll bewirken, daß die oupanga nur aus persönlichem Interesse des epanga zu der Frau des andern, und umgekehrt, geschloffen wird und nicht etwa, um aus diesem Verhältnis materiellen Hutzen zu ziehen, während die Hilfsbereitschaft und besondere Gastfreundschaft anderseits dem Umstände entspringt, daß beide omapanga durch den Verkehr mit derselben Frau in ein gewisses näheres Verhältnis zu einander gerückt find, wie denn auch die Urbedeutung von oupanga eigentlich „Freundschaft“ bedeutet 1 ).
§ 14 .
Verhältnis zwischen den Kindern eines Mannes, aber verschiedener Frauen. Verwandtschaftsbenennungen.
Unter den Kindern eines Mannes aber von verschiedenen Müttern wird kein ^Unterschied gemacht, mit der einen Ausnahme, daß der älteste Sohn von der zuerst geheirateten Frau, der sogenannten Grogfrau, beim Tode des Vaters der oruzo-
') Vgl. Köhler a. a. O. 299, nach dem Berichte Meyers.