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Erfolg gleichgültig. Zu diesen gar nicht unbestimmten, sondern direkt finanzwirtschaftlichen Elementen der indirekten Rentabilität treten dann noch die ziffernmäßig wenig erfaßbaren und finanzwirtschaftlich nur indirekt wirksamen Vorteile, wie politisch-strategische Bedeutung der Eisenbahnen, besonders Verringerung des Militärs, Ersparung an Kosten in der gesamten Verwaltung durch Konzentration infolge der Verkehrsmittel usw. Auch dieses Gebiet der Rentabilität, so wenig es vielfach statistisch genau faßbar ist, darf nicht unberücksichtigt bleiben.
Wir haben in unserem ostafrikanischen Schutzgebiet für die große Bedeutung der indirekten Rentabilität einer Kolonieerschließungsbahn geradezu ein Schulbeispiel vor Augen. Freilich verspüren wir dort nicht die Wirkung einer von uns selbst gebauten Erschließungsbahn, sondern den (durch Zolleinbußen an der Küste zum Teil wieder aufgehobenen) Einfluß der benachbarten Ugandabahn, die in ihrer Wirkung auf unser Gebiet übergreift.
Eisenbahnpolitische Grundsätze für Deutsch-Afrika.
Die größten Verdienste um die Erkundung der Gebiete, die für Eisenbahnbauten in den deutschen Kolonien in Frage kommen, hat sich das Kolonialwirtschaftliche Komitee erworben, das nach langjährigen Erfahrungen im vorigen Jahr für die afrikanische Eisenbahnerkundung folgende Grundsätze aufgestellt hat:
Zur Schaffung von Unterlagen für einen planmäßigen Eisenbahnbau in den Schutzgebieten und zur Klärung der in Frage kommenden Interessengebiete sind objektive wirtschaftliche und technische Erkundungen erforderlich. Zweck der Erkundungen ist: die Rentabilitätsaussichten nach Möglichkeit festzustellen bzw. Fehlschläge zu verhüten; die Ergebnisse der Erkundungen bilden ein wertvolles Material für die Regierung, Reichstag und Eisenbahninteressenten.
Für den Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baues der einzelnen Bahnlinien innerhalb des Eisenbahnbauplanes sind dann eine Reihe von Faktoren entscheidend: wie die Pläne fremdländischer Konkurrenzbahnen, die jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mutterlandes und der Kolonie, das Interesse und die Willigkeit des Privatkapitals und, soweit es sich um Regierungsbahnen oder Privatbahnen mit Zinsgarantien oder Konzessionen handelt, der Reichshaushalt und die Bereitwilligkeit des Reichstags. Verkehrt wäre es, durch eine Agitation eine Bahnlinie gegen die andere
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