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Wirtschaftliche Erschließung des Landes
die eigentliche Grabstätte zerstört hat, gilt der Platz für unantastbar und unnahbar für die Schwarzen. 1 )
Es würde zu weit führen die ausgedehnten Zeremonien und Opferriten bei einer Leichenfeier hier zu schildern; es sei auf die vortrefflichen und ausführlichen Arbeiten von Fülleborn 2 ) undNigmann 3 ) verwiesen, die auch eine eingehende Schilderung der übrigen Kultgebräuche des Volksstammes geben.
Rechtsverhältnisse. Der Rahmen der Arbeit läßt es auch nicht zu, die interessanten Rechtsverhältnisse zu erörtern; es sei nur erwähnt, daß die Wahehe ein bis ins kleinste detailliertes Rechtssystem ausgebildet haben, bei dem allerdings die Freiheitsstrafen in den Hintergrund treten, dafür die Buße durch Haustiere (namentlich Rinder) sehr in den Vordergrund tritt. 4 )
Kunst. Höchst originell und bezeichnend für die Höhe der Kulturstufe der Wahehe sind ihre Zeichnungen und Malereien, und Fülleborn, der sich diesem Gegenstand eingehend in seiner Arbeit: »Über die Darstellung der Lebensformen bei den Eingeborenen im Süden der deutschostafrikanischen Kolonie,« 5 ) beschäftigt hat, sah nirgends so viele und so wohlgelungene Zeichnungen als bei ihnen. 6 ) Neben kleineren Zeichnungen, die Gebrauchsgegenstände zierten, fanden sich große Fresken, die die ganze Innenwand einer Tembe einnahmen und meist Kampf- und Jagdszenen darstellten. 7 )
Zusammenfassend kann man sagen, daß sich die Wahehe in ihren rauhen Bergen und Hochebenen zu echten Hochlandssöhnen entwickelt haben, kräftig an Gestalt, sympathisch im Charakter. Wohnung und Kleid sind dem Klima angepaßt und die Beschäftigung, die Viehzucht, findet einen äußerst günstigen Boden in den Hochweidengebieten dieses Landes.
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A. Handel und Verkehr
1. Alter Handel. Schon in der Erforschungsgeschichte wurde darauf hingewiesen, daß die Hauptkarawanenstraßen nach dem Innern der Kolonie infolge der orographischen Verhältnisse im Norden und Süden an Uhehe vorbeizogen.
Der kriegerische Charakter der Bewohner des Landes läßt auch vermuten, daß sie keine großen Handelsbeziehungen zu den Nachbaroder Küstenländern besaßen. Trotzdem ist anzunehmen, daß die Wahehe in den Zeiten, wo der Sklaven- und Elfenbeinhandel so in
') 102, S. 89. — ') 2, S. 222 ff. - s ) 5, S. 36 ff. - 4 ) 5, S. 6. - 5 ) 105; 2, S. 242 ff. — «) 3t, S. 36; 32, S. 63; 106, S. 55 f; 2, S. 245. — 7 ) 2, S. 245.