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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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menen englischen Fabrikate jeder Art aber wurden zufolge eines kaiserlichen Dekrets vom 19. November im Dezember unter Bedeckung des französischen und bremischen Militärs in Gegenwart des Generals Boyer und einer Kommission des Rats auf der Bürgerviehweide an verschiedenen Tagen öffentlich verbrannt. Ein in dem Ausbruch der heftigsten Leidenschaften angeordnetes, ebenso zweckloses wie trauriges Schauspiel, das selbst die französischen Soldaten empörte.

18. Abermalige Matrosenwerbung Erneute Soldforderung der Franzosen Vierte gezwungene Anleihe

Neben der ersten Anzeige von jenen Abgaben kam noch ein anderes kaiserliches Dekret vom 28. September 1810, in welchem von den Städten Bremen, Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock und Danzig eine gewisse Anzahl tüchtiger Matrosen zum kaiserlichen Dienst verlangt wurde und wozu Bremen 120 Mann liefern solle. Auch bei dem besten Willen sah man dieses jetzt für noch unmöglicher an als im Jahre 1808, denn die Hindernisse, die der Matrosenwerbung schon damals entgegenstanden, waren nicht bloß noch jetzt vorhanden, sondern eben durch jene Werbung noch vergrößert, da diese den kleinen Uberrest erfahrener Seeleute ver­schlang. Doch der Senat, um das Wohlwollen des Kaisers nicht zu verscherzen, der, der Versicherung nach, auf diese Angelegenheit einen besonderen Wert setzte, strengte die äußersten Kräfte an, das Unmögliche möglich zu machen. Durch die dringendsten Aufforderungen, durch unzählige Bemühungen, durch außerordent­liche Prämien neben dem gewohnten Handgeld, durch Auslobung noch höherer Belohnungen nach gehörig ausgehaltener Dienstzeit, durch Nationalisierungen und durch ähnliche Mittel kam zuletzt auch eine Anzahl zusammen, die dem Ver­langen entsprach und die Erwartung überstieg.

War die Verlegenheit wegen dieser Matrosenlieferung schon groß gewesen, so ent­stand noch eine weit größere durch die abermals verlangte Soldzahlung der französischen Truppen. Nichts hatte der Senat bisher unversucht gelassen, diese zuerst durch den Staatsrat Daru am Schluß des Jahres 1808 in Anregung gebrachte Forderung abzulehnen, als der Kriegskommissar Ricard von neuem anzeigte, daß nach einer kaiserlichen Verordnung vom 8. Februar die Truppen, die in den Hanse­städten lägen, von diesen Städten vom 1. März 1810 an besoldet werden müßten und die Anzahl dieser Truppen auf vier Infanterie- und zwei Kavallerieregimen­ter bestimmt sei, ja, daß die Städte selbst dann, wenn noch mehr Truppen bei ihnen wären, auch das mehr Erforderliche vorschießen müßten. Je unstreitiger dieses alle Kräfte der Städte überstieg, desto vertrauensvoller konnte Bremen, in­dessen Hamburg 150 000 Franken darbrachte, selbst Bourrienne zu seiner Ver­mittlung auffordern. Auch die außerordentlichen Abgeordneten in Paris taten alles mögliche, die Städte von dieser Forderung zu befreien, wiewohl vergebens. Im Mai 1810 kam die Antwort, daß der Kaiser auf dieser Bezahlung schlechter­dings bestehe. In Beziehung auf eine deutliche Darstellung seines Unvermögens mußte sich daher Bremen zu einer Zahlung von 30 000 Franken entschließen und

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