wesen sei; und auch dahin richteten die Hansestädte allerdings ihre ernsten Überlegungen. Allein, schon in der inneren Verfassung der Städte und deren Verhältnissen fanden sich ebenso viele Schwierigkeiten wie in der militärischen Natur dieses Bundes, und hauptsächlich blieb es ein unauflösliches Rätsel, ob ein solcher Antrag nur mal den Beifall des Protektors dieses Bundes erhalten möchte.
8. Innere Angelegenheiten: Verbot der Maibäume — Volkszählung — Krukenbörse — Bezeichnung der Straßen und Numerierung der Häuser
Bei allen diesen Vorfällen verlor sich noch nicht der gute Mut der Bremer. Jede neue Last schien durch Rückerinnerungen an die vergangenen Zeiten ihre Vaterlandsliebe nur zu erhöhen, die Hoffnung der Zukunft ihnen neue Stärke zu geben, und daher gingen auch jetzt die inneren Angelegenheiten ihren gewohnten Gang fort.
Eine uralte Sitte, abgehauene junge Birken, oder sogenannte Maibäume, die der Landmann am Sonnabend vor Pfingsten zum Verkauf nach der Stadt brachte, vor oder in den Häusern aufzustellen, war zwar nicht mehr so allgemein wie ehemals, aber doch bei den Handwerkern und mehreren anderen kleinen Bürgern noch herrschend. Eine Verordnung vom 9. Mai 1807 verbot diesen Verkauf gänzlich und rettete dadurch manchen jungen Baum zum künftigen nützlicheren Gebrauch.
In dem nämlichen Monat verlegte die Verwaltung der Kornhäuser die sogenannte Messelbude am Markt, oder den Platz, wo das Kornhaus den Roggen an geringere Bürger verkaufte, zur Ersparung der Kosten und Abstellung verschiedener Unbequemlichkeiten in das Alte Kornhaus bei Martini.
Den zahlreichen Einwohnern am Buntentorsteinweg hatte es an einem eigentümlichen Schulhause bis dahin gefehlt, und dem dortigen Schullehrer blieb es überlassen, ob und wo er etwa eine schickliche Wohnung finden möchte. Den dadurch leicht entstehenden Unbequemlichkeiten abzuhelfen, entschlossen sich die Vorgesetzten der Kirchen und Schulen auf dem Lande, ein bequemes Haus zur Schule und Wohnung des Lehrers anzukaufen, und eine im Juni d. J. gestattete öffentliche Sammlung verschaffte ihnen das dazu nötige Geld. Am 20. d. M. erhielt der Hafen zu Vegesack eine besondere Wachtordnung. Niemals war man wegen der wahren Anzahl der Einwohner Bremens in Gewißheit gewesen; stets hatte man sich mit ungefähren Schätzungen begnügt, sooft auch diese Ungewißheit in politischer Hinsicht fühlbar wurde. Im August d. J. (1807) verordnete der Senat eine genaue Zählung durch dazu besonders ausgesuchte Personen, und es fanden sich:
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