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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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Streitigkeiten über die Weigerung solcher Bankscheine sah der Unbefangene bei vorkommenden Bezahlungen mit Gewißheit voraus und entstanden auch sehr bald. Gerichtlich konnte kein Dritter zu deren Annahme angehalten werden. Schon daher stand ein Verlust dieses Papiergeldes gegen bares Geld und mit demselben eine einreißende Agiotage nicht zu vermeiden, noch mehr aber, sobald ein jeder einsah, daß die kleinen Scheine unter 500 Taler bei ihrer Einlösung doch wesentlich so viel schlechter geworden waren, als die Zinsen des Nominalwertes von ihrer Ausstellung an bis an den Tag betrugen, da sie realisiert werden konn­ten. Mehrerer noch tiefer liegender, wenigstens möglicher und zu besorgender Übel nicht zu erwähnen.

Der Senat verlangte aus diesen Gründen von den Mitgliedern dieser Verbindung, sie entweder wieder aufzuheben oder ihr wenigstens eine minder schädliche Ein­richtung zu geben, und da keines von beiden erfolgte, gab er am 21. Dezember 1807 eine Verordnung, daß niemand sogenannte Bankscheine statt baren Geldes anzunehmen oder eine Akzeptation der Wechsel in solchem sogenannten Banko sich gefallen zu lassen brauche, der nicht als Interessent dieser Gesellschaft im allgemeinen oder freiwillig in besonderen Fällen sich dazu verpflichtet habe, auch daß niemand einem anderen dergleichen Bankscheine durch Zwang, Überredung oder dgl. als Bezahlung aufdringen dürfe.

Freilich blieb demungeachtet die Kompanie noch in Tätigkeit; was man aber besorgt hatte, kam je länger, je mehr in Erfüllung. Die größeren Bankscheine sah man immer seltener, die kleineren litten schon einen beträchtlichen Verlust gegen bares Geld, die Unzufriedenheit mehrte sich darüber mit jedem Tage, und dem Senat wurde ein neuer Schritt notwendig. Er forderte daher am 30. Juli 1808 von den Bevollmächtigten der Unternehmung eine bestimmte Erklärung, ob und wie innerhalb einer nicht zu entfernten Frist die ganze Verbindung aufgehoben werden sollte oder wie diese den ausgegebenen Papieren einen Realwert zu ver­schaffen vermöchten, der dem Nominalwert gleich sei. Jetzt erklärten sich die Interessenten, die zu gleicher Zeit durch die Folgen ihrer Operationen sich schon in Verlegenheit fanden, daß sie von den damals in Umlauf befindlichen 300 000 Talerscheinen 50 000 Taler noch vor Ablauf des Monats, 50 000 Taler im August, ebenso viele im September einlösen, für die baldigste Einlösung der übrigen 150 000 Taler aber ebenmäßig so sorgen würden, daß diese noch vor Ablauf des Jahres möglichst aus der Welt geschafft sein sollten. Sie benachrichtigten hiervon zugleich das Publikum, und so verschwand sehr bald dieses kaum entstandene Flandelsphänomen.

7. Besoldung der Truppen durch die Hansestädte Matrosen­werbung Code Napoleon Überlassung der bremischen Post

Mit der Stockung der Schiffahrt und des Seehandels fingen auch alle Gewerbe, die mit denselben in Verbindung standen oder davon ihr Bestehen hatten, nach und nach an, in Stillstand zu geraten, wodurch die Lasten der militärischen Be-

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