auszuführenden Gütern bei der Akzise ein Gewisses unter dem Namen einer Zulage entrichtet werden solle, und zwar bei Gütern, die nach dem Wert ver- akzist werden müssen, der achte Teil, bei Getreide, Wein und Branntwein der vierte Teil, bei allen übrigen Versendungen die Hälfte der gewöhnlichen Akzise.
Die Privatunterhandlungen über die Größe der Summe, wofür die angehaltenen Waren wieder freigegeben werden sollten, gingen jedoch zu langsam für die Ungeduld der britischen Manufakturisten, und diese, ja, selbst die Parlamentsglieder von Yorkshire und anderen dabei interessierten Grafschaften drohten mit Klagen bei den Ministern und mit Anträgen auf schärfere Maßregeln zur Wiedererlangung ihres Eigentums. Die Kaufmannschaft bot aus dieser Ursache 160 000 Franken, allein, Bourrienne erwiderte, der völlige angegebene Wert müsse bezahlt werden. Eben dieses verlangte der Generalintendant Daru 3 . Statt dessen wurde jedoch die Konfiskation gegen Bezahlung von ungefähr 89 000 Talern endlich abgekauft. Dieses Geld brachten nicht bloß diejenigen Kaufleute durch Unterzeichnung gewisser Summen zusammen, unter welchen sich dergleichen Güter bei dem französischen Einmarsch befunden hatten, auch andere Handelshäuser nahmen freiwilligen Anteil an dieser Subskription. Jenen das Unterzeichnete bis zu dessen Abtrag jährlich mit 3 Prozent, diesen mit 4 Prozent zu verzinsen, schlössen sie unter sich eine Verabredung, an welcher Rat und Bürgerschaft weiter keinen Anteil nahmen, als daß sie, um den Wiederabtrag zu beschleunigen, außer der schon beschlossenen Zulage an der Akzise im November auch eine gewisse Abgabe auf Seeassekuranzpolicen, Wechsel, Assignationen, Proteste derselben und auf Konnossemente zu dem nämlichen Zweck gestatteten.
6. Weitere Beschränkungen des Handels — Privatbank
Auf solche Weise endigte diese Angelegenheit, die den Handelsstand so lange beunruhigte. Doch erhielt der Handel selbst dadurch noch keine besonderen Freiheiten, und wenn man auf der einen Seite die Hindernisse kaum besiegt glaubte, zeigten sich auf der anderen Seite schon wieder neue in dem Lauf des nämlichen Jahres! Einesteils entsprangen diese aus der verbotenen weiteren Einführung der englischen Fabrikate und Kolonialgüter, wegen welcher nicht nur eine Untersuchung der an die Stadt kommenden Schiffe eintrat, sondern auch im Dezember die Nachricht ankam, daß Douaniers 1 an die Weser gelegt werden sollten, anderenteils aus der Blockade der Weser, die unter verschiedenen Abwechslungen fortwährte.
3 Pierre Antoine Bruno (seit 1809:) Graf Daru (1767-1829), seit 1795 Generalintendant der französischen Armee, später Minister. 1 Douanier: Zolleinnehmer, Grenzaufseher.
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