Noch wichtiger war die Gewinnung der vielen Schiffer und Matrosen, die in diesen Distrikten und vor allem in Vegesack lebten, das fast aus lauter Seefahrenden bestand. Wichtiger, weil nach den Kommerztraktaten 4 ein gewisser Teil der Schiffsbesatzung aus bremischen Bürgern oder Untertanen bestehen mußte, welches in Kriegszeiten nicht immer ohne Verlegenheit geschehen konnte, und weil, wenigstens in solchen Zeiten, die Schiffskapitäne nicht bloß bremische Bürger sein, sondern auch in Bremen wohnen sollten, um durch bremische Pässe und Flaggen gesichert zu sein, viele derselben sich jedoch in Vegesack angesiedelt hatten, wodurch sie auf eine sich leicht widersprechende Weise bremische Bürger, zugleich aber auch hannoversche Untertanen waren und, um der vorgeschriebenen Wohnung ein Genüge zu leisten, gern in Bremen bloß ein Zimmer mieteten, in welchem sie einige ihnen gehörige Gerätschaften niederlegten. Alles dieses hörte jetzt auf, und dieses allein wird den Wunsch nach dem möglichst großen Umfang von Vegesack rechtfertigen.
Endlich darf noch der selbstredende Vorteil nicht übersehen werden, daß nunmehr Bremens Hafen auch unter Bremens Landeshoheit kam, daß die bremischen Gesetze von jetzt an auch in Vegesack galten, daß die Schiffer und deren Volk nun den nämlichen Gesetzen dort unterworfen waren, nach welchen ihre Reeder und Befrachter sich richten mußten, und daß jede bremische Verordnung zum Besten der Handlung und Schiffahrt auch die Vegesacker verpflichtete. Mit Recht durfte in allen diesen Rücksichten Bremen über den Reichsdeputationsschluß und dessen Ausführung herzlich frohlocken.
3. Zwistigkeiten wegen des St.-Petri-Waisenhauses und des Doms — Wahl eines lutherischen Ratsherrn — Berufung eines lutherischen Predigers an die Ansgariikirche
Doch diese Freude jedes Patrioten trübte sich bald durch einen inneren Zwist, der eben aus dieser neuen Erwerbung entstand. In einer ganz besonderen, fast einzigen Lage hatten sich bis dahin die Prediger am Dom befunden. Sie wurden freilich von Hannover ernannt, aus den Gütern des ehemaligen Hochstifts besoldet und standen unter dem Konsistorium in Stade, aber letzteres fast mehr dem Namen nach als wirklich. Abgesondert, gleichsam in partibus infidelium, hing jedes ihnen mißfallende Verlangen des Konsistoriums oder der Stader Regierung beinahe von ihrer freiwilligen Annahme ab. Eine klug gebrauchte Bemerkung wegen dadurch entstehenden Mißvergnügens unter den Mitgliedern der Domkirche gab ihnen eine sichere Schutzwehr. Denn die bremischen Bürger, die sich zum Dom hielten, zu schonen, gehörte zu der natürlichen Politik der Stader Regierung, weil schon von der ersten Wiederherstellung des protestantischen
4 Kommerztraktate: Handels- und Schiffahrtsverträge.
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