sodann eine Erhöhung der bisherigen Abgaben auf Wein, Branntwein, fremdes Bier, Heu und Stroh, dem man für jene fünf Jahre noch eine jährliche Vermögensteuer von Vis Prozent und für diejenigen, die keine 3000 Taler besaßen, gewöhnlichermaßen eine zweimonatliche Kollekte oder Erwerbssteuer hinzufügte. Über alles dieses erschien am 29. Dezember 1799 ein ausführliches Proklam des Senats. Am 16. Mai 1800 kam hierauf ein Plan zustande, nach welchem durch diese Hilfsmittel und deren verlängerte Fortdauer oder Ersetzung derselben durch andere eine Summe von 300 000 Talern mit den Zinsen in 20 Jahren getilgt sein sollte. Endlich vereinigte man sich auch noch im März des folgenden Jahres über den Verkauf aller noch in dem Zeughause befindlichen Artillerie, Armaturen und der entbehrlichen Kanonen auf den Wällen 6 .
Solche und mehrere andere höchst wichtige Gegenstände, womit der Bürgerkonvent sich einige Zeit her beschäftigte, hatten bei denjenigen angesehensten altstädtischen Bürgern, die in der Neustadt wohnten 7 , den Wunsch, an diesen Beratschlagungen teilnehmen zu können, so rege gemacht, daß sie darüber schon im März 1798 dem Senat eine Bittschrift überreichten. Der Rat fand für sich keine Ursachen, dieses abzuschlagen, dagegen kamen die Rechte der Bürgerschaft desto mehr dabei in Erwägung. Denn da bisher nur vier Kirchspiele der Altstadt, nach den Wohnungen der jedesmaligen Anwesenden, an den Beschlüssen der Bürgerschaft Anteil nahmen, so hätten jene Ansuchenden entweder unter diesen vier altstädtischen Kirchspielen bei den Beratschlagungen verteilt oder aus ihnen ein fünftes Kirchspiel gebildet werden müssen. Der Senat begnügte sich daher damit, diesen vorgetragenen Wunsch der Bürgerschaft mitzuteilen und ihr die Entscheidung zu überlassen, welche darauf am 29. März 1799 das Gesuch ablehnte 8 .
13. Widersetzlichkeit des Stadtmilitärs — Unruhen unter den Handwerksgesellen — Aufhebung von Gesellenladen — Bauernaufstand im Hollerland
So sah sich dann Bremens Wohlstand auch von dieser Seite wieder gesichert, und gern beschlösse der Erzähler hiermit diese Periode, um die angenehmen Eindrücke so mancher froher, wohltuender Begebenheiten nicht zu schwächen, erforderte es
6 Demgemäß wurden am 16. August 1802 129 Kanonen, Haubitzen und Feldschlangen, nachdem sie vorher zersägt waren, zusammen mit zahlreichen Gewehren, Pistolen, Hellebarden und Harnischen versteigert. Der Gesamterlös der Auktion betrug ca. 40 000 Taler.
7 Die Bürger der Neustadt waren, auch wenn sie das altstädtische große Bürgerrecht besaßen, von dem Konvent ausgeschlossen.
8 Erst im März 1814 erhielten die in der Neustadt wohnenden Vollbürger das Recht, am Konvent teilzunehmen. Sie wurden dem Martinikirchspiel zugeordnet, so daß es bei der Nennung der Quartiere hieß: St. Martini und die dabin verwiesene Neustadt.
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