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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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12. Tilgung öffentlicher Schulden Neue Steuern

Noch ein Gegenstand ganz anderer Art, aber für den Staat so wichtig wie irgend­einer, erforderte die öffentliche Aufmerksamkeit. Neue Schulden hatten sich gehäuft und bedurften einer Tilgung, wenn nicht die Kräfte des Staates allmählich dadurch gelähmt werden sollten. In der Stille hatte sich der Senat bereits mit Überlegungen beschäftigt, wie solches auf die mindest drückende Weise geschehen könne, und nun trug er zu deren weiteren Beratung mit der Bürgerschaft auf eine gemeinschaft­liche Deputation an. Einige öffentliche Verwaltungen befanden sich in einer so glücklichen Lage, daß sie ansehnliche Beiträge zu leisten vermochten. Aus dem Vermögen des Ratsweinkellers bot der Rat 100 000 Taler dazu an, welche die Bürgerschaft mit Vergnügen annahm. Die Komtureigüter, oder die Güter des Deutschen Ordens, die ehemals eine besondere Kommende in Bremen bildeten und welche die Stadt schon im Jahre 1564 von dem Orden gekauft, seitdem aber durch sorgfältige Pflege sehr vermehrt hatte, schienen zu einer ähnlichen Benutzung im­stande zu sein. Rat und Bürgerschaft vereinigten sich daher, daß von denselben der sogenannte Komtureihof, oder die vormalige Wohnung des Komturs, vor dem Ostertor 1 , ein anderes dahingehöriges Haus in der jetzigen Johannisstraße, das in früheren Zeiten als eine Kapelle zu dem angekauften Delmenhorster Hof auf der Tiefer gehörte 2 , ein Landgut zu Strom 3 und ein Zehnt in der Rablinghauser Feld­mark verkauft, von dem übrigen Vermögen der Komturei aber 70 000 Taler zu diesem Schuldenabtrag verwendet werden sollten, welcher Beschluß eine Ver­legung der Münze 4 notwendig machte, die sich bis dahin unter dem zuerst erwähn­ten Komtureihause befand. Außer diesem sollte die Konvoikasse vorerst fünf Jahre lang jährlich 1200 Taler zu der Verzinsung der Schulden beitragen. Wegen der übrigen Zinsen und des allmählichen Abtrags der Schulden, die jene Beiträge nicht tilgten, vereinten sich Rat und Bürgerschaft, vorerst ebenmäßig auf fünf Jahre, zu verschiedenen Auflagen, die man bis dahin in Bremen noch nicht gekannt, aus Vorurteilen beinahe gescheut hatte und auf welche die Wahl desto glücklicher fiel, da sie niemand drückten, einige von ihnen die ersten Versuche enthielten, den Luxus nach und nach zu besteuern. Es waren Auflagen auf Equipagen, Reitpferde, öffentliche Verkäufe von Waren, Schiffen und Schiffs­parten 5 , auf den Verkauf auswärtiger Fabrikate und den Verkauf der Immobilien,

1 Die Komtur eigebäude, zu denen ein ehemaliges Hospital und eine Kirche gehörten, standen an der Ostertorstraße (vom Zentrum der Stadt gesehen also vor dem Ostertor, nicht jenseits der Wälle). Auf einem östlich anschließenden Hof wurde 1807 die Komturstraße angelegt.

2 Der Delmenhorster Hof war eine mittelalterliche Domkurie an dem Teil der Tiefer, der später den Namen Baigebrückstraße erhielt. Die einstige St.-Jürgen-Kapelle lag, ihm benachbart, in der Johannisstraße, der heutigen Marktstraße. Im Laufe ihrer wechselvollen Geschichte waren die Gebäude 1533 in den Besitz der Grafen von Oldenburg und Delmenhorst gelangt. Die Stadt hatte sie 1692 erworben.

3 Der sog. Winkelhof nahe Köhlers Brücke, ein besonders wertvoller Besitz der ehe­maligen Komturei.

4 Münze: die bremische Münzstätte.

5 Schiffspart: der Miteigentumsanteil eines Mitreeders an Schiff und Zubehör.

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