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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
Entstehung
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Senats vom 7. August 1801 11 für diejenigen Bürger, welche solche Extrapost fahren, da Bremen zu abgelegen in dem Norden von Deutschland und zu entfernt von einer großen Postroute liegt, als daß ein Postmeister für die wenigen abzu­fertigenden Extraposten Pferde halten könnte.

Zu solchen damals verbesserten Einrichtungen darf man endlich noch zwei andere Gegenstände zählen.

Der eine betraf die Verschönerung des Domshofes 12 im Jahre 1800, den man ebnete, die Lindenpflanzung auf demselben mit hübschen Pfählen von Grau­steinen und dazwischen hängenden Ketten umgab, die winklige Seite desselben vor dem Petriwaisenhause und die zu schmucklose Seitenwand des ehemaligen Pala- tiums auch mit einer Reihe Lindenbäume versteckte.

Der andere ist die Abschaffung des Blendens 13 der Stadttore an den Sonn- und Festtagen, die man an solchen, außer den Stunden des Gottesdienstes, während welcher das gewöhnliche Sperrgeld eintrat, mit großen Pforten für Reitende und Fahrende sperrte, die der Akzisemeister aber jedem derselben gegen Erlegung eines Groten für seine Bemühung öffnete, welche alte Sitte der Senat auf Ansuchen der Bürgerschaft im Jahre 1801 abstellte.

10. Lagerhaus der Tuchmacher Feuerassekuranzkompanie Projekt einer neuen Brandordnung

Doch nicht bloß der Staat widmete solchen nützlichen Anstalten und deren Ver­besserung seine Aufmerksamkeit, auch dem Gemeinsinn einzelner Bürger verdan­ken einige derselben ihre damalige Entstehung.

Das Tuchmacheramt, das im Jahre 1798 54 Meister zählte und eine Menge Gesellen, Lehrlinge, Kratzer und Spinner ernährte, versank unmerklich in die traurige Lage wie vormals die Strumpfwirker, und dieses gerade aus den nämlichen

11 Die Beförderung von Personen, die nicht, wie üblich, mit der Fahrpost reisten, war einzelnen, in einer Fuhrrolle erfaßten Bürgern übertragen und in 25 Touren ein­geteilt. Die Aufsicht über dieses Ordonnanzfuhrwesen hatten ein Wagenmeister (Wagenbesteller) und der rangälteste Bürgermeister als Inspektor. Die Verordnung enthielt u. a. die Vorschrift, daß 1 Meile (7407 m) bei guten Wegen und bei Tag in einer Stunde, sonst in höchstens zwei Stunden zurückzulegen war.

12 Da der Erzbischof und das Domkapitel, dann ihre Rechtsnachfolger, die Schweden und die Hannoveraner, den Domsbof als zu ihrem Territorium gehörig betrachteten, andererseits der Bremer Rat die Hoheit und Jurisdiktion über den Platz als städtischen Grund und Boden beanspruchte, war dieser jahrhundertelang Gegen­stand von Zwistigkeiten und Querelen. Gleichwohl fanden sich Bremen und Han­nover gelegentlich bereit, gemeinsam die Verschönerung des Domshofs zu betreiben und zu finanzieren, wenn er infolge seines unsicheren Rechtszustandes allzu sehr vernachlässigt war. Zum letzten Mal geschah das in den Jahren 1798/1800.

13 Blenden: blind machen, verdecken.

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