im August auch in diesem barbarischen Staat ausbrach, schnitt damals alle Unterhandlungen ab, die seitdem nicht wieder angeknüpft sind.
Statt solcher die Handlung beunruhigender Vorfälle erhielt der Senat noch in dem nämlichen Jahre einen angenehmeren Antrag von der Kriegs- und Domänenkammer zu Minden vom 30. Juni, um zur Verbesserung der Schiffahrt auf der oberen Weser eine gemeinschaftliche Bereisung dieses Stromes vorzunehmen, auf dieser alle Hindernisse auszuforschen, welche der Handlung und Schiffahrt nachteilig wären, danach eine möglichst vollkommene Strompolizei sowie die allgemeine Einführung des Schiffstransports durch Pferde statt des Linienzugs durch Menschen zustande zu bringen und eine wohleingerichtete Reihefahrt 4 zu errichten, welche Vorschläge auch an alle anderen Territorialbehörden ergangen wären. Um endlich einmal der ebenso langsamen wie allenthalben beschränkten Schifffahrt auf der oberen Weser einen künftigen schnelleren, ungehinderten Lauf zu verschaffen, konnte wohl nichts erwünschter sein als ein solcher Antrag des damals mächtigsten Landesherrn 5 an der Weser. Mit Freuden ergriff der Senat diese lange ersehnte Gelegenheit, ernannte von seiner Seite sogleich einen Kommissar und zeigte der Kammer in seiner Antwort dieses an. Aber niemals ist seitdem, aller bremischen Anerinnerungen ungeachtet, von diesem Plan etwas weiter gehört. Vermutlich muß er bei anderen angrenzenden Regierungen unbekannte unübersteigliche Schwierigkeiten gefunden haben. Zwar machten zwei Jahre später (1801) eben diese Kammer und die Regierung zu Kassel neue Vorschläge anderer Art, um wenigstens bei der langsamen Weserfahrt die Güter gegen Diebereien und Verfälschungen zu sichern; doch diesen Vorschlägen fehlte, besonders bei einem ausgebreiteten Handel, die Ausführbarkeit.
7. Große Handelskrise — Projektierte Goldbank — Wasserschoutordnung
Die schnelle Anhäufung so vieler Geschäfte und der rasche Gang des Handels mit Amerika, Suriname, den Westindischen Inseln usw., besonders in den Jahren 1797 und 1798, gaben freilich einen Vorteil von 25, 30 bis 40 Prozent, und man brauchte fast nur zu handeln, um auch zu gewinnen. Indessen blieb doch der Umfang dieser Geschäfte mit den wirklich vorhandenen Geldfonds nicht in richtigem Verhältnis. Sie zu bestreiten, mußte man künstliche Mittel gebrauchen, die nur so lange glückten, als die amerikanischen und westindischen Produkte fleißigen Absatz behielten oder nicht plötzlich im Preise beträchtlich fielen. Im Herbst 1799 trat beides ein, und die Stockung der Wechselzirkulation wurde eine Selbstfolge.
4 Reihefahrt, Reihenfahrt oder Börtfahrt: Wettbewerbsregelung in der Binnen- und Seeschiffahrt, nach der bestimmte Linien nur in vereinbarter Reihenfolge zu befahren waren. Demzufolge durfte ein Schiff erst Fracht nehmen, wenn es an der Reihe war, und die Fahrt nicht eher antreten, bis es vollbeladen war.
5 D. h. das Königreich Preußen.
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