Gesandten zeigten diese Übereinkunft am 18. April der Reichsversammlung an, von Koch nahm am 22. April den Vorbehalt des Herzogs wegen des 8. und 27. Artikels des Hauptdeputationsschlusses zurück, und der Herzog teilte diese Vereinbarung, welche ebenmäßig die kaiserliche Ratifikation erhielt, dem bremischen Senat selbst mit 34 .
5. Goldene Periode des bremischen Handels
So bekam Bremen dann die großen Vorzüge zugestanden, nach welchen es so lange, so eifrig gerungen, um welche es so vieles erduldet, so manches Opfer gebracht hatte. Aber auch nur zugestanden hatte man sie erst, noch fand sich die Stadt nicht in deren Besitz. Ehe sie diesen völlig erreichte, zeigten sich noch einige nicht erwartete Schwierigkeiten, mußten noch verschiedene, zum Teil mühevolle Schritte geschehen. Doch ehe wir zu diesen übergehen, wird hier eine Unterbrechung verzeihlich sein, denn zu sehr hatten sich bis dahin andere Gegenstände gehäuft. Das nämliche Glück, welches Bremen in seinen politischen Plänen sich so hold bezeigte, begünstigte es auch von so manchen anderen Seiten. Vorzüglich erreichte seit dem so unruhe- als gefahrvollen Jahre 1795 der Handel seine goldene Periode.
Schon vorher hatte er rasche Fortschritte gemacht, doch stärker als je geschah dieses, nachdem die Eroberung Hollands und die Veränderung der Staatsverfassung dieses Landes dasselbe von Englands Systemen getrennt, in diesem vormaligen Bundesgenossen einen furchtbaren Gegner hatte. Mit jedem Jahre sah es nunmehr seine Schiffahrt noch mehr vernichtet, seinen Handel noch stärker gestört, seine Häfen gesperrt, von seinen Kolonien sich abgeschnitten. In dem nämlichen Verhältnis zogen sich die Handelsgeschäfte dieser Republik wieder stärker nach den niedersächsischen Häfen, wurzelten hier tiefer, je länger dem emsigen Niederländer diese Quellen seines Reichtums verstopft blieben. Die Hansestädte erschienen bald wieder als die Versorger fast aller Bedürfnisse Deutschlands, als die einzigen Versender der deutschen Fabrikate und Produkte, und eine natürliche Folge dieses erweiterten Spielraumes der inländischen Handlung wurde die fast alle Vorstellung übersteigende Vergrößerung des Seehandels. Noch im Jahre 1795 betrug die Anzahl aller auf die Weser gekommenen Schiffe 415, im Jahre 1796 stieg sie auf 1078, im Jahre 1797 war sie 1020, im folgenden 964 und im Jahre 1799 1033. In ihren Packräumen fanden jetzt die ostseeischen Produkte ihren Absatz. Nach ihren Häfen führte Britannien seine Fabrikate und
34 Damit war die Entscheidung über den Elsflether Zoll jedoch noch nicht endgültig gefallen. Als Oldenburg und Bremen von 1810 bis 1813 in Frankreich eingegliedert waren, erhoben ihn französische Behörden. Dann fuhr Oldenburg damit fort, weil ihm eine zehnjährige Erhebung zugebilligt worden war. Aber selbst 1817 weigerte es sich, den Zoll aufzuheben. Erst 1820 hörte — nach langen Verhandlungen — die schwere Belastung wirklich auf, die der bremische Handel ohne eine Gegenleistung Oldenburgs zwei Jahrhunderte lang hatte tragen müssen.
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