1. Demarkationslinie — Hildesheimer Kreistag — Abtragung des Brautwalles — Französische Kaper auf der Weser
Jetzt nahen wir uns einer der merkwürdigsten Perioden in Bremens Geschichte. Einer Periode, die in jedem Betracht zu ihrer glanzvollsten gehört, in der die Stadt zwar noch manche schwere Lasten tragen, noch manches erdulden mußte, aber auch den größten Gefahren glücklich entging, sich bei der gewaltsamen Erschütterung Deutschlands aus den Trümmern rettete, unter welchen nur mit wenigen Ausnahmen fast alle Reichsstädte für immer begraben wurden, und sich Vorteile errang, deren bloße Möglichkeit noch wenige Jahre zuvor dem Unbefangenen kaum denkbar gewesen wäre.
Bei der Wiedereröffnung des Feldzugs der Deutschen gegen Frankreich im Jahre 1796 faßte der preußische Hof in Ubereinstimmung mit Frankreich den Plan, die Demarkationslinie des nördlichen Deutschlands, welche die Baseler Konvention am 17. Mai 1795 bestimmte, mit einem Militärkordon zu besetzen, um den darin begriffenen Staaten die verabredete Neutralität desto sicherer zu verschaffen. Aus seinen, den hannoverschen und den herzoglich-braunschweigischen Truppen sollten dazu eine Armee von 40 000 Mann sich zusammenziehen, sämtliche dadurch geschützten deutschen Provinzen, also Niedersachsen und Westfalen, zu den Kosten beitragen, zu dessen Beratung und zur Verteilung dieser Kosten ein Niedersächsischer Kreistag 1 , jedoch mit Zuziehung der geschützten westfälischen Kreisstände, in Hildesheim gehalten werden und einige ausgewählte Kreisstände zu einer provisorischen Verpflegung dieser Truppen, deren Ausmarsch nicht bis zur Berichtigung der Kreistagsgeschäfte ausgesetzt werden könne, einen Vorschuß leisten, den man ihnen in der Folge auf ihre Quote wieder zugute rechnen wolle.
Auch Bremen befand sich unter diesen ausgewählten acht Kreisständen. Es sollte für drei Monate 2250 Wispel Hafer, 6650 Zentner Heu, 825 Schock Stroh und 450 Wispel Mehl übernehmen. Neben der Einladung zum Kreistage vom 22. April erhielt diese Stadt unter dem 8. Mai den Antrag, zu den Direktorialgesandten der beiden aktiven Kreisausschreibenden Fürsten, dem magdeburgischen, von Dohm 2 , und dem herzoglich-braunschweigischen, von Münchhausen 3 , eine Deputation nach Braunschweig zu senden, um mit ihnen wegen der Lieferung das Nähere zu verabreden. Dorthin wurden auch der Senator Dr. Georg Oelrichs 4
1 Die dem Reichskreis angehörenden Stände versammelten sich in unregelmäßigen Abständen zu Kreistagen oder Kreiskonventen. Ähnlich wie der Reichstag, waren diese nur noch Versammlungen von Gesandten, bei denen der Kaiser durch einen Kommissar vertreten war. Die Niedersächsischen Kreistage fanden dem Herkommen gemäß meist abwechselnd in Braunschweig und Lüneburg statt.
2 Christian Wilhelm von Dohm war preußischer Gesandter beim Niedersächsischen Kreis. Allerdings haftete das Direktorium des Kreises an dem ehemaligen Erzbistum Magdeburg, das sich seit 1680 als weltliches Herzogtum im Besitz Preußens befand.
3 Ludwig Friedrich Freiherr von Münchhausen vertrat das Herzogtum Braunschweig- Wolfenbüttel 1793/94 und 1796/97 beim Niedersächsischen Kreis.
4 Dr. Georg Oelrichs (1754—1809), Sohn des Kaufmanns und Eitermanns Jasper Oelrichs, Registrator am Archiv, wurde 1782 in den Rat gewählt.
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