einzuquartieren. Man mußte über eine solche Behandlungsart um so mehr erstaunen, da man nicht mal einen nützlichen Zweck solcher Maßregeln zu erraten vermochte, viel weniger die verlangte Aufklärung darüber oder über die Dauer des Aufenthalts erhielt. Und die Kavallerie mußte selbst am meisten darunter leiden, wenn in einer volkreichen Handelsstadt, deren Gebäude zu ganz anderen Bestimmungen aufgeführt und eingerichtet sind, eine Menge Pferde in engen dumpfen Ställen zusammengepreßt werden sollten. Was halfen aber Bemerkungen solcher Art? Was halfen Berufungen auf Reichskonstitution und Gesetze gegen solche faktischen Schritte? Die Sicherheit und Verteidigung der königlichen Lande und des Niedersächsischen Kreises erfordere die Besetzung der Stadt Bremen, antwortete das Staatsministerium zu Hannover, von jenem aber sei die Befestigung eine Selbstfolge, und man begreife nicht, wie man bei Dingen Schwierigkeiten mache, welche die Raison de Guerre erfordere. Sanfter abgefaßt, aber dem Inhalt nach nicht viel tröstlicher waren die Antworten der Kreisausschreibenden beiden Fürsten.
Man mußte sich also damit begnügen, in keine der geschehenen Anmutungen einzuwilligen, viel weniger mit Bereitwilligkeit entgegenzukommen, die Fortsetzung der gewaltsamen Schritte abzuwarten und die Beschwerden darüber desto nachdrücklicher fortzusetzen, um dadurch wenigstens die Rechte der Stadt als freier Reichsstand zu verwahren und zugleich deutlich zu zeigen, daß man freiwillig zu keinerlei Kriegsrüstungen beigetragen habe. Die angekündigten Truppen rückten am folgenden Tage ein, besetzten am 20. April auch drei Tore der Altstadt, stellten einen Posten vor das Zeughaus und mußten, gleich den übrigen Hannoveranern, so lange mit allem Benötigten unentgeltlich verpflegt werden, bis die Kavallerie durch die unschicklichen Stallungen bald so sehr litt, daß es die höchste Zeit wurde, dieses Regiment wieder von Bremen zu entfernen.
11. Baseler Friede — Anstieg der Kornpreise — Weitere
Bedrückungen und Gefahren — Endliche Befreiung der Stadt
Schon war damals der Friede bekannt, den Frankreich und Preußen am 5. April (1795) zu Basel 1 abgeschlossen hatten. Am 17. Mai aber kam zwischen diesen beiden Mächten die Konvention 2 wegen einer Demarkationslinie zustande, die das nördliche Deutschland schützen sollte und die, abgesehen von den späteren nachteiligen Folgen dieser Trennung für Deutschland, in jenem Augenblick den Gegen-
1 Preußen trat durch diesen Sonderfrieden von der Koalition zurück und überließ Frankreich vorläufig seine linksrheinischen Besitzungen; ein Geheimartikel versprach ihm bereits eine ausreichende Entschädigung für den Fall, daß das linke Rheinufer bei einem allgemeinen Friedensschluß französisch werden würde.
2 Die Konvention erklärte Norddeutschland für neutral, soweit es hinter der vereinbarten Demarkationslinie lag, die den größten Teil Westfalens, Hessens und auch Frankens einschloß. Dieser Vertrag brachte erstmals die Idee der Mainlinie zur Geltung.
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