Politik, der siegreichen jungen französischen Republik nicht zu mißfallen, und vernünftige Staatswirtschaft, keine solchen Scharen bei sich aufzunehmen, deren Versorgung in kurzem dem Staat würde zur Last gefallen sein, wenn man sie nicht, nach verzehrtem Überrest ihres wenigen Geretteten, mit alsdann wahrer Grausamkeit hätte vertreiben wollen, nötigten inzwischen zu ernsthaften Maßregeln gegen diese Einwanderungen. Am 13. Februar erschien daher nicht nur ein nochmaliges Verbot, einem Fremden einige Zimmer, Häuser, Gärten o. dgl. ohne besondere obrigkeitliche Erlaubnis zu vermieten, sondern der Rat erteilte auch einer Kommission den Auftrag, die schnellste Weiterreise der Einwandernden auf alle mögliche Weise, durch Güte, durch Ernst, durch kleine Unterstützungen usw. zu befördern.
Wirklich erhielt Bremen durch diese Maßregeln einen großen Vorteil vor Hamburg, wohin die Flüchtigen gewöhnlich sich wandten. Aber dennoch ließ sich nicht alles erreichen. Oft verleitete das Mitleiden, von den strengen Gesetzen abzuweichen; noch öfter verhinderten deren Befolgung die fremden Autoritäten, die durch die bald erfolgte Okkupation Bremens entstanden. Und so sammelten sich demungeachtet während des Laufes dieses Jahres (1795) der Emigranten zuweilen so viele in der Stadt, daß deren Menge vor den Kaffeehäusern, worin es an Raum fehlte, im wörtlichsten Verstände die Gassen beengte, deren einige oft am Tage kein anderes Obdach hatten als jene Zufluchtsörter der Langeweile und des Nachts in den kleinsten Herbergen oder Schlafstellen der Matrosen oder benachbarten Landleute einen Ruheplatz suchen mußten.
10. Besetzung Bremens durch Hannoveraner und Engländer
Die Erscheinung dieser Emigrantenscharen gab jedoch nur ein schwaches Vorspiel der Szenen, die bald nachher erfolgten und Bremen den Krieg fühlbarer machten.
Schon hatten bei herannahendem Winter die Truppen der verbundenen Mächte sich aus den Niederlanden 1 nach Holland zurückgezogen, und wie Pichegru auch in dieses vordrang, blieb ihnen nur noch der Rückzug in das nördliche Deutschland offen. Am 19. Februar 1795 verlangten deswegen der kommandierende englische General Herzog von Harcourt 2 und der hannoversche Feldmarschall Graf von Wallmoden-Gimborn 3 die Aufnahme des Lazaretts in Bremen. Und während man dieses Ansinnen, das einer volkreichen Stadt so viele Gefahren drohte, noch abzulehnen sich bemühte, übergab am 4. März der hannoversche Generalleutnant
1 Vgl. S. 253, Anm. 1.
2 William Harcourt 3rd Earl Harcourt (1743—1830), englischer General, später Feldmarschall.
3 Ludwig Graf von Wallmoden-Gimborn (1736—1811), hannoverscher Feldmarschall. 254