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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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7. Verbesserungen im Landgebiet: Hebammeninstitut Verkoppelung Wegebau

Auch in dem Gebiete der Stadt entstanden noch einige Verbesserungen verschiede­ner Art. Eine Hebammenanstalt machte unter diesen den Anfang. Zwar existierten auf dem Lande hier und dort schon vorher Hebammen, jedoch in Ansehung ihrer Geschicklichkeit von sehr verschiedenem Gehalt und deren einige wegen ihres hohen Alters wohl noch wenig zu leisten vermochten. Auch fanden sich ihrer keine hinlängliche Anzahl; wenn eine von ihnen wegzog oder starb, blieb es bloßer Zufall, ob und wie deren Stelle wieder ersetzt werde. Der Wohnort einer jeden war willkürlich und daher oft in großer Entfernung keine einzige anzutreffen, statt daß in einer anderen Gegend mehrere beieinander wohnten.

Diesem mangelhaften Zustand abzuhelfen, ließ der Senat (1792) alle Hebammen in dem Stadtgebiet prüfen, denen, die keine gehörigen Kenntnisse und Fertigkeiten, auch keine Talente oder körperliche Bildung mehr hatten, sich diese noch zu ver­schaffen, alle Geschäfte einer Wehmutter streng untersagen, die übrigen, soweit man es noch nötig fand, von geschickten Geburtshelfern unentgeltlich noch weiter unter­richten, ihre Anzahl aber mit mehreren neuen, auf öffentliche Kosten ebenmäßig wohl Unterrichteten so vermehren, daß sie in dem ganzen Gebiete in schicklichen Entfernungen voneinander verteilt werden konnten. Keine durfte willkürlich ihren Wohnsitz wählen; jede erhielt das Dorf angewiesen, wo sie von nun an wohnen mußte. Um sie aber dafür zu entschädigen und zugleich eine Neigung zu diesem dem Staat gewiß nicht gleichgültigen Geschäft zu erregen, wurde einer jeden von ihnen ein festes Gehalt ausgesetzt, was sie außer der Belohnung jähr­lich genießen solle, die sie in jedem einzelnen Falle von denen erhielt, die ihre Hilfe nachsuchten. Alle diese Hebammen, denen man die benötigten Gerätschaf­ten unentgeltlich zum Gebrauch anvertraute, mußten zugleich sich eidlich verbin­den, bei jedem schweren oder ihnen bedenklich scheinenden Entbindungsfall ohne Zeitverlust die Beihilfe eines der beiden dazu besonders ernannten Geburtshelfer nachsuchen zu lassen, der ihnen ungesäumt unentgeltlich zu Hilfe kommen und für seine Mühe aus der dazu bestimmten besonderen Kasse belohnt werden solle. Die ganze Anstalt wurde unter eine besondere obrigkeitliche Inspektion und Verwaltung gesetzt, die zugleich dafür sorgen mußte, daß jede durch Todesfall oder sonst erledigte Stelle und jede durch Alter oder aus anderen Ursachen un­brauchbar werdende Wehmutter sogleich durch eine andere wohlunterrichtete Person ersetzt werde, den Landleuten aber verboten, sich willkürlich einer anderen als einer solchen obrigkeitlich angestellten Geburtshelferin zu bedienen, obschon die Auswahl unter diesen und ob er sich der zunächst wohnenden oder einer anderen bedienen wolle, jedem frei blieb.

Wahrscheinlich möchte indessen diese Einrichtung, die sowohl bei ihrem Ent­stehen als auch in ihrer Fortdauer beträchtliche Kosten erforderte, noch länger ein frommer Wunsch geblieben sein, hätte nicht die Mildtätigkeit eines edlen bremi­schen Frauenzimmers, das sich auch bei mehreren anderen wohltätigen Instituten auf eine seltene Weise freigebig bezeigte, durch ein ansehnliches Geschenk von mehreren tausend Talern dazu den Grund gelegt. Ihr Name verdient auch in

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