Vi Groten. Allein, auch dieses blieb ohne Nutzen, und die im Jahre 1789 zuletzt auf diese Weise in Silber ausgeprägten verschwanden ebensoschnell wie ihre Vorgänger. Da nun dieses häufige Ausprägen sowenig in Bremen selbst wie in Hamburg, wo man es im Jahre 1782 versuchte, bei dem geringen inneren Wert dieser Silbermünze jemals ohne Schaden geschehen konnte, so fing man mit dem Jahre 1797 an, kupferne halbe Grote auszumünzen, welches ohne Schaden geschah und dem Ausschleppen von solcher Zeit an vorbeugte.
4. Beschränkung der Meisterzahl in einigen Gewerben — Lagerhäuser der Tischler und der Strumpfwirker
Nicht minder günstig zeigten sich diese Jahre der Aufnahme 1 einiger Gewerbe, teils durch obrigkeitliche Anordnungen, teils durch Privatunterstützungen. Einige hiesige Ämter oder Zünfte beklagten sich nicht ohne Grund über den zu starken Anwachs ihrer Mitglieder. Daß eine dadurch entstehende größere Konkurrenz das sicherste Mittel sei, die Industrie zu beleben, daß man der Geschicklichkeit durch keinen Zunftzwang Fesseln anlegen müsse usw., schienen Gründe zu sein, die allerdings von neuen Beschränkungen solcher Gewerke abraten mußten, deren Vertrieb in keine Grenzen eingeengt ist, die für das Ausland so gut wie für die Heimat arbeiten können und bei denen Geschicklichkeit, innere Güte der Arbeit und wohlfeiler Preis die Mittel sind, sich einen größeren Absatz in der Fremde zu verschaffen, mithin auch mehr Menschen zu ernähren. Ganz anders hingegen verhält es sich mit solchen Gewerken, die, ungeachtet aller Geschicklichkeit, sich bloß mit Arbeiten innerhalb der Stadt begnügen müssen. Bei diesen steht deren Wohlstand mit der Volkszahl und deren Bedürfnissen in unzertrennlichem Verhältnis. Wenn letztere also nur eine gewisse Zahl von diesen Arbeitern ernähren können, so dürfen diese Handwerke nicht mit zu vielen Mitgliedern überladen werden, solange nicht mehrere von ihnen zugrunde gehen, vielleicht alle darunter leiden sollen. Ja, der erste Schritt in eine solche mit zu vielen Mitgliedern angehäufte Zunft ist zuweilen schon der erste Schritt zum künftigen Mitglied des Armenwesens.
Von solchen Erwägungen geleitet, bewilligte der Senat, so ungern er sich dem Zunftzwang auch sonst hold bewies oder willkürliche Beschränkungen des Erwerbsfleißes gestattete, im Jahre 1793 den Schneidern, daß jährlich nur eine gewisse Anzahl neuer Meister aufgenommen werden sollte. Im Jahre 1794 bewarben sich die Perückenmacher um eine ähnliche Beschränkung, die sie auch erhielten, so wie nach ihnen mehrere andere Gewerbe, z. B. Buchbinder, Bäcker usw.
In dem Jahre 1794 errichteten die Tischler eine öffentliche Niederlage verfertigter Arbeiten zu deren feilem Verkauf. Bei dieser ging jedoch der Zweck bloß
1 Im Sinne von Unterstützung gemeint.
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