sein konnten, und erstreckte sich verhältnismäßig über alle Stände bis auf den, der auch nur in dem äußersten Winkel des Kirchhofs seine Ruhestätte fand. Alle Grenzen aber überstieg der Luxus, als der splendideste Abdruck der Trauerreden 14 mit möglichst typographischer Pracht auf Medianpapier bei den Beerdigungen der Vornehmeren immer mehr zur Mode wurde und kostbare Kupferstiche solche Abdrücke verzierten, deren Zeichnungen mit näheren oder entfernteren Anspielungen auf die Person oder die Familie des Verstorbenen entworfen sein mußten. Wie oft mochten eine hinterlassene Witwe, wie oft hinterbliebene Waisen ein solches Unwesen beseufzt haben, das bloß eine falsche Ehre zum Gesetz machte? Nicht gern wollte jemand der erste sein, der mit Einschränkungen hervortrat, bis ein würdiges Mitglied des Senats 15 , das im September 1787 starb, den Entschluß faßte, die Abschaffung zu versuchen. Ausdrücklich verlangte er auf seinem Sterbebette, daß seine Leiche des Morgens in aller Frühe mit möglichster wirklicher Stille, bloß von seinen beiden Söhnen begleitet, eingesenkt werden solle. Allgemeinen Beifall erhielt dieses glückliche Beispiel. Schneller, als man es sich dachte, verschwanden alle Abendbegräbnisse, und die kostenloseren Morgenbeerdigungen traten an deren Stelle, kostenloser, so lange auch sie nicht ausarten werden.
10. Moralität — Sterbetalergesellschaften
Auch die Moralität mochte damals wohl nicht viel mehr leiden, als sie schon 15 oder 20 Jahre früher gelitten hatte. Bloß zu einer einzigen Lebensstrafe wegen eines mit Einbruch und Diebstahl verbundenen Versuchs eines Mordes sah sich der Senat im September 1787 gezwungen 1 , zu welcher ähnlichen Bestrafung ihm seit dem Jahre 1757 keine Veranlassung gegeben war. Indessen entstand doch aus einer anfangs unschuldigen, sogar löblichen Sache bei einigen Gewinnsüchtigen ein schändlicher Erwerbszweig zuerst in Bremen, der an mehreren anderen Orten nur
14 Diese Leichenpredigten (Parentationen) mit ihren biographischen Angaben über den Toten und seine Familie sind eine vor allem von der genealogischen Forschung oft benutzte Quellengattung. Mit dem Ende der Abendbegräbnisse fielen auch sie fort.
15 Es war dies Hermann Heymann (1710—1787), der seit 1768 dem Rat angehörte. Er starb am 20. September und wurde zwei Tage später in St. Ansgarii beigesetzt.
1 Der 1733 in Oberneuland geborene Schweinehirt, später als Handlanger tätige Nicolaus Junge war am 18. Januar 1785 in das Haus seiner Schwägerin in Ellen eingedrungen, um sie zu berauben. Als sie ihn entdeckte, brachte er ihr mehrere Schnittwunden am Hals bei. Er entkam mit dem Diebesgut, wurde aber am folgenden Tag in seiner Wohnung in der Vorstadt verhaftet. Aufgrund des Todesurteils vom 19. September 1787 wurde am 28. September 1787 vor dem Rathaus ein Halsgericht gehegt. Anschließend wurde Junge auf dem Stakenberg in Walle mit dem Schwert hingerichtet. Dieses Halsgericht (S. 224, Anm. 8), an das heute eine in die Marktseite des Rathauses eingelassene Tafel mit der Aufschrift 28. 9. 1787 erinnert, war das letzte, das in Bremen stattfand.
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