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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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herabgesunken war, so hatte doch die Erfahrung gelehrt, daß unter einer jähr­lichen Einnahme von 20000 Talern nicht auszureichen sei. Nur dann erst, als man durch die versuchte freiwillige Unterzeichnung jener Einnahme ungefähr gewiß war, beschloß man die Verlängerung des Armeninstituts auf ein Jahr, und ähnliche jähr­liche Verlängerungen sind seitdem jährlich auf die nämliche Weise erfolgt. Ohne alle Beschränkung blieb es jetzt jedem freigestellt, wie hoch er sich für jede Woche während des Laufes des Jahres unterzeichnen wolle. Weil man jedoch zu bemerken glaubte, daß viele sich dem Beitrag gänzlich entzögen, obschon sie ihrem Ver­mögen nach ganz wohl dazu imstande wären, beschloß man, ein Verzeichnis aller solcher Einwohner jährlich abdrucken zu lassen, die gar nichts unterzeichnen wür­den, zugleich aber auch halbjährlich durch den Druck ein Verzeichnis aller der Armen bekanntzumachen, die Almosen von dem Institut empfingen und wieviel ein jeder erhalte, damit der Wohltätige beurteilen könne, ob die Gaben an Un­würdige oder in zu hohem Maße verwendet würden. Auch deckte man die sämt­lichen Schulden des Instituts, die ohne die bereits im Jahre 1781 getilgten 15 800 Taler und ungefähr 30 000 Taler, welche man am 2. Februar 1787 und 16. Okto­ber 1789 demselben angewiesen hatte, im Jahre 1791 von neuem 51 800 Taler betrugen, durch eine öffentliche Anleihe, zu deren Verzinsung und Abtrag inner­halb zwölf Jahren Rat und Bürgerschaft einen Teil einer jährlichen für diese zwölf Jahre beschlossenen Vermögensteuer von Vis Prozent und 2 Monate Kollekten bestimmten.

8. Neues lutherisches Gesangbuch Einführung der allgemeinen Beichte am Dom öffentliche Schulen und private Lehr­anstalten Gesellschaft Museum Tierischer Magnetismus

Unter solchen damaligen Verbesserungen verdienen auch zwei sehr gewünschte Veränderungen bei dem Gottesdienst in der Domkirche einer ruhmvollen Er­wähnung.

Die eine derselben war die Einführung eines neuen Gesangbuches. Die nämlichen Bedürfnisse, welche dergleichen schon vor elf Jahren in den bremischen refor­mierten Kirchen notwendig gemacht hatten, fühlte man ebensosehr auch in der lutherischen Petrikirche. Auch deren Prediger beschäftigten sich daher mit einer zweckmäßigen Auswahl der besten geistlichen Lieder. Einer von ihnen, der würdige Heeren 1 , übernahm es, einige nicht ganz passende zu verändern oder an deren Stelle neue zu verfertigen. So erschien am 21. September 1778 einNeues Gesang­buch der evangelischlutherischen Domgemeine zu Bremen", das man am 7. Fe­bruar 1779 zuerst gebrauchte und das den vorzüglichsten ähnlichen Erbauungs­büchern an die Seite gesetzt werden darf, das neue reformierte Gesangbuch schon

1 Heinrich Erhard Heeren (17281811), Sohn des Pastors Hermann Heeren, war von 1775 bis 1808 Prediger am St.-Petri-Dom.

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