werden, diejenigen Personen aber, die, ohne solche Garnsammler zu sein, Garn bei kleinen Partien einkauften oder umtauschten, durch eidliche Reverse sich verbindlich machen, kein anderes Garn einzukaufen, als welches die gehörige Länge und die vorgeschriebene Binde- und Fadenzahl enthalte. Diese Verordnung, welche verhinderte, daß der ganze Garnhandel in dessen erstem Ankauf sich nicht gänzlich von Bremen verlor, erschien am 19. Dezember 1788, und seitdem sind diese Beschwerden nicht weiter gehört.
5. Verbesserungen auf öffentliche Kosten: Kleine Weserbrücke — Gefängnisse — Pranger — Schweinemarkt
Freilich erreichte damals Bremens Handel, so sehr er auch an Umfang gewann, noch nicht die Höhe der folgenden Periode, und es ist nicht zu leugnen, daß er, vorzüglich seitdem Holland wieder des Friedens genoß, minder lebhaft blieb. Freilich war nicht alles, was anfangs glänzte, wirkliches Gold, wie das Beispiel der Assekuranzkompanien bewies, und nicht ohne alles Lehrgeld blieben die ersten Handelsversuche in fremden Weltteilen. Aber sichtbar vermehrte er dennoch den Wohlstand durch alle Klassen der Einwohner Bremens, brachte, besonders während des amerikanischen Krieges, den seit dem Siebenjährigen Krieg gesunkenen Preis der Häuser wieder empor und mehrte die öffentlichen Einnahmen, indessen die früheren Staatsschulden durch den Sinkenden Fonds sich allmählich verloren. Eingeschüchtert durch diese vormaligen Schulden, und da diese noch nicht gänzlich getilgt waren, vermied man gern jede außerordentliche, nicht dringende öffentliche Ausgabe. Indessen erschienen doch einige nicht ganz unerhebliche Verbesserungen auf öffentliche Kosten.
Nur zu oft hatte die Kleine Weserbrücke 1 bisher bei Eisgängen gelitten; mehrere Male rissen die andrängenden Schollen einen Teil von ihr mit weg, weil sie, wenn sie ihren Abzug über den Werder nahmen, sich an das Ufer der Neustadt andrängten und, da das daran stoßende letzte Joch der Brücke nicht Weite und Höhe genug hatte, dort ihre Verwüstungen anrichteten. Eine notwendige Ausbesserung dieser Brücke im Jahre 1780 gab Gelegenheit, jene letzten Joche zu erweitern und die Brücke, besonders an der Neustadtsseite, um mehrere Fuß zu erhöhen. Dieses machte freilich eine ebenso starke dortige Erhöhung der Brautstraße, der Unzufriedenheit einiger Anwohnenden ungeachtet, notwendig, wovon noch jetzt die weit niedrigere Lage des Neustadtsdeiches zeugt, aber dieses hinderte die Ausführung nicht, und das herunterströmende Eis der Weser erhielt einen solchen Spielraum, daß sich seitdem die Brücke gegen ehemalige Zertrümmerungen gesichert sieht.
1 Die Brücke über die Kleine Weser verlief im Zuge der Brautstraße. Vgl. S. 148, Anm. 6.
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