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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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2. Tilgung der Staatsschulden Sinkender Fonds Einführung der Torsperre und ihre Folgen

Bei dieser Aufhebung der Deputation und den übrigen Beschlüssen, die das Schul­denwesen betrafen, hatten Rat und Bürgerschaft die weitere unmittelbare Bearbei­tung der Finanzangelegenheiten und die Auswahl der ferneren Mittel, die noch zur Tilgung der Staatsschulden vorgeschlagen worden, sich selbst vorbehalten. Diesem Geschäft, an dessen Spitze sowie bei den Verhandlungen mit den Zweiund­dreißigern der schon mehr erwähnte Senator Dr. Diedrich Smidt stand, widmete man sich mit solchem Eifer in mehreren schnell aufeinanderfolgenden Bürger­konventen, daß bereits in der ersten Hälfte des folgenden Jahres (1767) jede Schwierigkeit beseitigt und die ganze Arbeit vollendet waren, bei der man Ideen und Pläne der Zweiunddreißiger in den Hauptzügen zum Grunde legte. Den Tarif der Konsumtionsabgabe durch den Druck bekanntzumachen, beschloß man am 6. Februar 1767. Die Ausgaben der Konsumtionskammer aber für die Zukunft sicherer berechnen zu können, setzte man (17. März) für die Militäraus­gaben vorläufig eine gewisse jährliche Summe von 38 000 Talern fest, die man jedoch nachher (5. Dezember 1775) auf 38 750 Taler vergrößerte. Unterschleifen bei der Einnahme dieser Verwaltung vorzubeugen, sollte künftig niemand Hökerei in der Vorstadt treiben. Nur diejenigen, die seit dem Jahre 1738 dort schon diesen Nahrungszweig betrieben hätten, könnten ihn, solange sie lebten, fortsetzen, alle übrigen Höker 1 müßten in die Stadt ziehen (8. und 29. Mai). Welcher Beschluß indessen, sooft er auch erneuert worden, wegen der vielen damit verbundenen Schwierigkeiten niemals zur völligen Ausführung gebracht werden konnte. Damit auch bei etwaiger Unzulänglichkeit dieser öffentlichen Einnahme sowie derjenigen des Hafens und des Eichenbauhofs nicht von neuem Schulden entstehen möchten, solle jährlich in einem Bürgerkonvent der Zustand dieser drei Verwal­tungen der Bürgerschaft vorgelegt werden. Aus dem nämlichen Grund dürfe keiner von diesen Verwaltern künftig ein Mehreres vorschießen, als die laufenden Aus­gaben eines Jahres erforderten. Der vorgelegte Plan zu der im vorigen Jahre vor­läufig bereits beschlossenen Tontine wurde angenommen (8. Mai) und endlich unter mehreren mühsam berechneten Plänen ein solcher zu einem Sinkenden Fonds ausgewählt (9. Juni), nach welchem von den noch nicht getilgten 400 000 Talern Schulden dasjenige, was nach Verwendung der Gelder, die durch die Einlagen in die Tontine einkämen, noch unbezahlt blieb, durch eine jährliche Vermögensteuer von V24 Prozent und 2 Monate Kollekten, sodann den Überschuß des verlängerten Dongratuit und die Einnahme der Torsperre in 20 Jahren getilgt und bis dahin zugleich dessen jährliche Zinsen gedeckt wären.

Auf diese Weise hatte man also am 19. Juni (1767) die Heilungsmittel dieser Wunden des Siebenjährigen Krieges bestimmt und so manches Gute, den Nach­kommen noch Wohltätige gestiftet:So war dann", wie der Worthalter der Bür-

1 Höker: ein Händler, der Lebensmittel, besonders fette Waren, Salz, Getreide usw. in kleinen Mengen verkaufte. Bekannt waren die Kohlhöker, die mit dem von ihnen gezüchteten Gemüse handelten; nach ihnen trägt die Kohlhökerstraße ihren Namen.

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