1. Innere Angelegenheiten: Rückgabe und Verkauf der Geschütze — öffentliche Schulden und Mittel zu ihrer Tilgung — Entlassung der Zweiunddreißiger Deputation
Minder geräuschvoll erscheinen die beiden folgenden Perioden unserer Geschichte. Ohne Gefahren oder Erschütterungen von außen, ohne außerordentliche Begebenheiten in dem Inneren zeigt sie uns während eines Zeitraumes von mehr denn einem Vierteljahrhundert bloß das Bild einer zahlreichen, in sich glücklichen Familie, die vereint sich bestrebt, jede Spur wieder zu verlöschen, welche die Waffen fremder Krieger auf ihren Fluren zurückließen, Mängeln nach und nach abzuhelfen, die, durch Gewohnheit bis dahin unbemerkt geblieben, außerordentliche Vorfälle erst fühlbar machten, manches Gute einzuführen, auf welches die neueren Erfahrungen und neu entstandene Bedürfnisse erst die Aufmerksamkeit leiteten.
Durch keine höheren Befehle, durch keine Verbote oder Auflagen suchte der Staat einheimischen Kunstfleiß zu beleben und Gewerbe emporzubringen, wohl aber dadurch, daß er jeden, soweit es nur die öffentliche Verfassung gestattete, den ungestörten Gang in seinen Geschäften gehenließ, Hindernisse, die sich diesem entgegenstellten, gern wegräumte, keine Erschwerungen sich erlaubte und der Betriebsamkeit des Einwohners den möglichsten Spielraum in dem Auslande verschaffte. Durch solche Begünstigungen ermuntert, fehlte es dem Bürger niemals an Antrieb, durch eigenes Nachsinnen sich neue Quellen des Wohlstandes zu eröffnen, wenn auch die vorherigen versiegten. Und in dem Gefühl, daß er diese echte Freiheit, diesen Genuß des wahren Bürgerglücks nur der Verfassung seines Vaterlandes verdanke, fesselte dieses ihn zwar mit sanften, aber sich immer verstärkenden Banden an sich. Gern trug er daher, aufgefordert, zu der Erhaltung dieses glücklichen Staatsvereines bei, gern nahm er, auch unaufgefordert, freiwilligen Anteil an jeder Unterstützung gemeinnütziger Anstalten. Die ersten Beschäftigungen des Senats nach hergestellter Ruhe betrafen die möglichsten Heilungen der Wunden, die der Krieg verursacht hatte, und als erste Früchte seiner Bemühungen erhielt er bald nach dem Abmarsch der fremden Besatzungen die Gewißheit, daß das im Jahre 1759 aus dem Zeughause weggeführte schwere Geschütz jetzt zurückgeliefert werden solle. Wirklich kamen die Kanonen und Mörser, die sich in Stade befanden, schon im November 1763 zurück. Eine andere Partie, die in Vechta lag, mußte die Stadt selbst, wiewohl mit Beihilfe hannoverscher Kriegerfuhren, im folgenden Jahre abholen lassen und ebenso auch einige aus Wolfenbüttel. Nur wenige gingen daher ganz verloren 1 . Ähnlichen gefährlichen Verleihungen für die Zukunft weniger ausgesetzt zu sein, verkaufte die Stadt von diesem Gerät, das nach der jetzigen Art, Krieg zu führen, ihr zum eigenen Gebrauch überflüssig dünkte, im Juni des Jahres 1767 für ungefähr 25 000 Taler als altes Metall, das Pfund zu 15'/2 Grote, nach Portugal, wobei man die schwersten Stücke zum bequemeren Transport vorher durchsägte.
Nicht minder erfreute die Nachricht, die der englische Oberst Faucis im Oktober (1763) mitteilte, daß das englische Zahlamt jede mit Belegen versehene Auslage
1 Sechs von den 104 Bronzegeschützen fehlten.
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