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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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Jahre 1757 übergebene Bittschrift, auf deren Mitteilung sie von Lübeck keine Antwort erhalten hätten. Ihren Anteil an dem Gehalt des Sekretärs künftig auf­zubringen, wären sie nicht vermögend, vielmehr müßten sie nochmals auf der Veräußerung und Herausgabe ihres dritten Teils an den Gütern des Kontors in Bergen bestehen. Auch diese Erklärung nach Lübeck zu übersenden, sah sich der Senat genötigt, und so nahte sich ein Handelszweig in Bremen seiner Auflösung, der in früheren Zeiten eine Hauptbeschäftigung des Handels der alten Hanse gewesen war 19 .

Wendet der Patriot nicht ohne Bedauern seine Blicke von einer solchen Szene, so trösten ihn dagegen das Aufblühen so vieler neuer Zweige der Handlung, das schöne Gedeihen mancher anderer Gewerbe, Künste und Wissenschaften in sei­nem Vaterlande, so freut er sich des Festes, welches die Deutsche Gesellschaft am 10. Oktober des vorhergehenden Jahres feierte, an welchem der oft erwähnte Graf Rochus Friedrich von Lynar, den wir nicht bloß als erprobten Staatsmann schon kennen, den als Beschützer und seltenen Kenner der Wissenschaften, als Liebling der Grazien sein Zeitalter ehrte, den noch die Nachkommen als Schrift­steller schätzen, in einer öffentlichen Sitzung den Stuhl des Obervorstehers dieser Gesellschaft mit einer gehaltvollen Rede persönlich einnahm.

10. Auswärtige Verhandlungen: Hannoversche Untertanen Neutralität Oberländische Schiffahrt

Ohne erhebliche Folgen waren in dieser Epoche die auswärtigen Angelegenheiten und Verhandlungen mit anderen Staaten. Bloß auf die immerwährenden Be­schwerden des hannoverschen Intendanten Danckwerth in Bremen wegen der öffentlichen Abgaben, die man von den Bewohnern der ehemals hochstiftischen Kurien auch dann verlange, wenn sie keine Bürger wären 1 , und wegen verschiede­ner Immunitäten 2 , welche einige benachbarte hannoversche Beamte behaupten wollten, gab der Senat die bestimmte Erklärung, daß man den in den königlichen Häusern wohnenden Witwen der königlichen Bedienten sowenig wie anderen Fremden eine Befreiung von der Konsumtionsabgabe zugestehe, daß man aber die durch Bremen zu führenden Mobilien der etwa translozierten königlichen Beamten auf deren Ansuchen akzisefrei 3 durchpassieren lassen, auch von dem, was die Be-

19 1768 erloschen die hanseatischen Privilegien. Die Gebäude des Kontors wurden 1775 verkauft.

1 Einwohner, die nicht das bremische Bürgerrecht besaßen, sondern Untertanen des Kurfürsten von Hannover waren.

2 Mit Immunität ist hier die Befreiung von der Leistung öffentlicher Abgaben gemeint.

3 Unter dem Namen Akzise, der erstmalig 1369 in den Quellen auftaucht, wurden die in Bremen umgesetzten Waren in der Art eines Eingangs- und Ausgangszolls nach genau festgelegten Tarifen belastet. Die Akzise wurde 1862 durch die Umsatzsteuer ersetzt.

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