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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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7. Schritte zur Ordnung der Finanzen Zweiunddreißiger Deputation Minderwertige Münzen

Die wieder eingetretene Zeit der Ruhe, während welcher mit dem Anfang der lan­gen Winternächte, vom 9. November an, zu aller Vorsicht zwei Kompanien Bürger 1 mit fliegenden Fahnen täglich die Wachen auf dem Walle bezogen, benutzte der Senat vorzüglich dazu, die Ordnung in den öffentlichen Verwaltungen wieder­herzustellen. Die Hilfsmittel, wozu man im Jahre 1757 seine Zuflucht nahm 2 , waren unzulänglich gewesen, neue unerwartete Ausgaben notwendig geworden und bei verschiedenen öffentlichen Verwaltungen beträchtliche Rückstände ent­standen. Mit allem diesen machte der Senat am 11. November 1758 die versam­melte Bürgerschaft bekannt, um auf Mittel zu deren Deckung zu denken, und fügte eine Anzeige seiner Auslagen hinzu, die er wegen der gelieferten Rationen und Portionen an den Herzog Ferdinand gehabt hatte, wegen welcher vorerst wenigstens auf einen Fonds gedacht werden müsse, aus dem er die Zinsen erheben könne. Wobei er der Bürgerschaft anheimstellte, allenfalls eine Deputation zu ernennen, um mit Deputierten des Rats diese Gegenstände zu überlegen. Zu wichtig hielt mit Recht die Bürgerschaft diese Anträge, um sogleich einen Beschluß zu fassen. Nicht bloß kam es auf diesmalige Deckung, sondern auch auf die Ursachen der angezeigten Rückstände an, um zu sehen, wie man diesen für die Zukunft am schicklichsten vorbeugen könne. In dem folgenden Konvent am 21. November beschloß sie daher, daß von ihr eine Deputation von acht Bürgern aus jedem Kirchspiel oder Stadtviertel 3 zu wählen sei, die den vorgeleg­ten Schuldenzustand prüfen, zweckmäßige Mittel zu dessen Tilgung vorschlagen, jedoch dabei nach einer ihr gegebenen Instruktion, deren Inhalt dem Senat damals nicht bekannt wurde, verfahren, auch bloß unter sich, ohne Deputierte des Rats, die vorkommenden Gegenstände bearbeiten und dazu auf dem Schütting 4 sich

1 Die wehrf ähigen Bürger der Alt-, Neu- und Vorstadt waren zum Dienst in den auf­grund der Wachtordnung von 1605 eingerichteten 30 Bürgerkompanien verpflichtet, deren Hauptaufgabe die Bewachung der städtischen Befestigungen und der Schutz der inneren Ruhe war. Den eigentlichen Garnisondienst verrichtete das besoldete Stadt­militär (S. 62, Anm. 5). Die Einteilung der Stadt in (Bürgerwacht-)Q#<«rtiere und Kompaniebezirke hatte über den militärischen Bereich hinaus auf vielen Gebie­ten des kommunalen Behördenwesens grundlegende Bedeutung erlangt. Die Ge­schichte der Bürgerkompanien und der Kompanieverfassung, deren Untergang sich allerdings schon lange vorher deutlich abzeichnete, endete 1814.

2 Vgl. S. 64.

3 D. h. aus den vier altstädtischen Kirchspielen Unser Lieben Frauen, St. Martini, St. Ansgarii und St. Stephani. Die Bezeichnungen Kirchspiele und Stadtviertel oder Quartiere wurden auch im amtlichen Sprachgebrauch synonym verwendet, obwohl die kirchlichen und kommunalen Grenzen in der Altstadt nicht überall identisch waren.

4 Der 1537/38 errichtete, später mehrfach umgebaute Schütting das Wort hängt mit Schossen" zusammen, dem Zusammentragen von Geld für gemeinschaftliche Zwecke war das Gildehaus der Kaufleute. Die nach ihm benanntePartei des Schüttings", d. h. die Kaufmannschaft, repräsentiert durch ihre Vorsteher, die Elter- leutc, übte wesentlichen Einfluß auf das politische Leben der Stadt aus, indem sie

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