7. Bestrafung eines Mörders
Diesen einer Aufbewahrung wohl nicht ganz unwerten Begebenheiten noch eine alltäglich scheinende beizufügen, die Enthauptung eines Mörders namens Dreyer 1 am 11. März 1757, der als Gefangener auf dem Zuchthause 2 zur Erlangung seiner Freiheit den Zuchtvogt erdrosselt hatte, dazu veranlaßt bloß das Merkwürdige, daß von dieser Hinrichtung an die bremischen Gerichte in den folgenden 30 Jahren kein anderes Bluturteil zu fällen Ursache hatten. Gewiß ein seltenes Beispiel für eine Stadt von der Größe Bremens und dessen ganzem Gebiet, welches zum Nachdenken über Charakter und Leidenschaften der Einwohner mancherlei Stoff darbietet 3 .
So einfach, so geruhig, ohne erhebliche Berührungen mit mächtigeren Staaten, ohne alle solche Vorfälle, die man sonst in der Geschichte nur als wichtig zu betrachten pflegt, so sich selbst und der Verbesserung in seinem Inneren überlassen, blühte Bremen in der Stille fort bis gegen das Jahr 1757. Aber von da an häuften sich der ruhestörenden kriegerischen Auftritte in seinen Ringmauern und deren Nachbarschaft so viele, waren von so mancherlei Folgen für die Nachkommen, führten so manche Veränderung in Sitten und Gebräuchen herbei, daß sie einen besonderen Abschnitt verdienen.
1 Wilhelm Dreyer saß wegen eines Diebstahls ein, den er bei dem Pastor Heinrich Segeicken in Rablinghausen begangen hatte. Bei einem gescheiterten Fluchtversuch ermordete er den Zuchtpeitscher Gottfried Goldstein. Er wurde auf dem Stakenberg, einer Hinrichtungsstätte in Walle, enthauptet.
2 Über das Zuchthaus vgl. S. 95, Anm. 7.
3 Das nächste Todesurteil wurde am 28. September 1787 vollstreckt (S. 207).
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