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Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit / Christian Abraham Heineken. Bearb. von Wilhelm Lührs
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ten 32 am 23. April die bei ihnen eingerissenen feierlichen Mahlzeiten zu untersagen, die nur unnötige, oft drückende Kosten veranlaßten.

Und eine Vorschrift vom 10. September d. J. setzte auf Ansuchen des Geist­lichen Ministeriums 33 fest, daß künftig bei Verheiratungen der Prediger desjenigen Kirchspiels die Trauung zu verrichten habe, in welchem die Braut ihren Wohnsitz gehabt.

3. Die bremische Deutsche Gesellschaft

Doch auch Begebenheiten anderer Art bieten sich dem Geschichtsforscher dar, die einer Erwähnung verdienen, und dahin gehört, der Ordnung nach, zuerst die Ent­stehung der bremischen Deutschen Gesellschaft.

Mehrere Freunde der Literatur hatten schon seit einigen Jahren sich in einer Privat­gesellschaft vereinigt 1 , ihren Geschmack in der deutschen Beredsamkeit und Dicht­kunst, besonders aber in der deutschen Sprache zu üben. Der Anwachs ihrer Mit­glieder, der Wunsch, ihrer Verbindung ein dauerhafteres Bestehen zu verschaffen, das Beispiel ähnlicher Gesellschaften in anderen Staaten und mehrere sonstige Ursachen veranlaßten jene Mitglieder, sich den besonderen Schutz des Senats zu erbitten. Gern gab dieser ihnen hierüber am 19. Januar 1752 eine öffentliche Ver­sicherung, bestätigte ihre Gesetze, die sie dann durch den Druck bekanntmachten, erlaubte ihnen den Gebrauch eines gesellschaftlichen Siegels, auch öffentliche Feier­lichkeiten mit Genehmigung ihres Obervorstehers anzustellen, wozu sie durch ge­druckte Schriften einladen könnten, und räumte ihnen zu ihren Versammlungen auf der Börse 2 ein Zimmer ein.

32 Bruderschaften oder Gesellenladen waren die Gesellenverbände der einzelnen Ämter. Sie dienten vor allem dem geselligen Verkehr und der sozialen Fürsorge. Ebenso wie die Ämter und Sozietäten standen sie unter der Inspektion des Rats.

33 Das Geistliche Ministerium oder Venerandum Ministerium war vom 16. bis zum 19. Jahrhundert das einflußreichste Organ der bremischen Kirche. Es bestand aus den Pastoren der vier Kirchen der Altstadt (Unser Lieben Frauen, St. Martini, St. Ansgarii und St. Stephani), der Kirche der Neustadt (St. Pauli) und der beiden Kirchen der Vorstadt (St. Remberti und St. Michaelis). Seine Amtshandlungen konnte das Mini­sterium allerdings nur unter der Oberaufsicht des Senats ausführen, der stets ein volles Episkopatrecht behauptete.

1 Die Gesellschaft ging auf das Jahr 1748 zurück. Die führende Rolle bei ihrer Grün­dung spielte der Subrektor und spätere Pastor Samuel Christian Lappenberg (1720 bis 1788).

2 Die erste, 1686/95 errichtete und 1734/36 vergrößerte Börse stand neben dem Rathaus auf einem Grundstück, das heute zum Kirchhof Unser Lieben Frauen gehört. Sie diente nicht nur den Kaufleuten, sondern wurde auch für Konzerte, Theateraufführungen, Festessen und andere Zwecke benutzt. In der Neujahrsnacht 1888 wurde sie durch ein Feuer stark beschädigt und darauf abgebrochen. Im übertragenen Sinne bezeichnete der Begriff Börse die Gesamtheit der bremischen Kaufmannschaft.

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