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der Krone Schweden zugemutete Verlangen, auf die Reichsunmittelbarkeit schlechterdings Verzicht zu thun, standhaft von der Hand gewiesen hatte, im mmlichen Jahre eine Belagerung ausstehen. Durch Kaiserliche und andrer höchst-und hoher Reichsstände Vermittelung ward aber im Königlich Schwedischen Hauptquartier zu Habenhausen der bekannte Habenhauser Friede oder Vertrag geschlossen, durch welchen Bremens Reichsunmittelbarkeit fürs erste gesichert blieb o). Es war aber noch nicht alles im reinen und völlig verglichen: so viel gleich unsre Reichsstadt ^ an ihrem Territorium verlohr, das sie nach und nach an Schweden abzutreten genöthigt war.
§. 6.
Als die Herzogtümer Bremen und Werden durch Kauf- und Friedensschluß an das
Chur-
») S. L.ünig 1. c. p. 446. Man vergleiche hier-, mit Cajsel, l. c. p. 22z. u. Th. II. paß. 149. u. f. imgl. desselb. F^me»/?<?, B. 1. Th. 2. x. 976. u. f.