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Theil 1 (1799) reichsfreien echten
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6. Zum Kriegswesen gehörige öffent­liche Gebäude.

s. Das Zeughaus. §. YZ.

Es ist dasselbe eigentlich die zum ehmaligen Catharinen Kloster der schwarzen Predi­ger Mönche gehörige Catharinen Kirche. Nachdem die Mönche in der ersten Hälfte des i6ten Jahrhunderts ihr Kloster dem Rath auf gewis­se Bedingungen übergeben hatten ?/): wurde die Kirche derselben verschlossen, so wie solches auch mit der Willehadi und andern dergl. kleinen Kirchen und Kapellen geschah. Noch zu Dilichs Zeiten 2) diente diese Kirche nicht zu ihrem heutigen Gebrauch. Nur erst in der Hälfte des vorigen Jahrhunderts wurde sie zum Zeughaus aptirr, in welchem die überflüssigen Kanonen, Haubitzen und

Mör-

z,) S. Oben tz. s i. paß- 148.

L-) Denn in der Erklärung der XIII. Kupfertafeln thut er unter dem Buchstaben keines Zeug­hauses Meldung, sondern sagr: LcKol» ül templum L. LatKäiiuse«