Diener, welcher das Prädikat des SchulvoigtS führe, einmahnen. Letzterer hat auch die Aufsicht über die an den Schulgebauden zu Zeiten arbeit-nve Mauer- und Zimmcrleute. Die Reinigung sämtlicher Zimmer, ^uciitoriorum und Classen, und das Läuten der Schulglocke ist dem Lustocli anbctraut, wc'cher dafür, ausser seinem Zalsrio, die freye Wohnung auf dem grossen Schulhofe genießt. Zu Heizung der Classen ist ein eigner calefaewr bestellt.
§. 54.
2. Das St. Johannis-Kloster.
Dieses hat noch heutzutage seinen Namen behalten, und liegt auf der Tiefer in U. L. Frauen Kirchspiel. Es hat mit dem St. Cathartnenklo-
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sche Schule Grundzinse bezahl«« müssen: diese ist dagegen auch verpflichtet , ein grosses an dee Krümmung der Weser, gegen WoltmarshausM über, belegene« Bollwerk, mit grossen Kosten) zu unterhalten, welches vor einigen Jahren vor» Grund ans neu aufgeführt worden»