XIV. Capitel.
Von den Inhabern des Bremischen Erzstifts.
i) Erster Abschnitt. Hon den Bischöffen und Erzblschöffen.
§. l.
SaiserRarl der Große stiftete ein Bißthum zu Bremen a). Er ernannte zu dessen ersten B i-
schoff
s) Es geschah solches, laut eines aus ^V^M /«i/?o»-. Üb. I. cap. lo.
p. m. 12. leg. genommenen, in l^MOIM. LKOQII /!^//>wf. »'e»'. /s/>ie«?/»-l<)v. (kol. IZamb. 1704.) pax. 4. leg. befindlichen, den l4.Julii 788. zu Speyer batikten Diploms, welches man in lateinischer Sprache, mit einer hochdeutschen Uebersetzung begleitet, auch Unter denen hinten angebängten Dokumenten llro. 1. «nrrift. Vergl. vll^iciill c/^o». kol.